Betriebskostenabrechnung 2014

Genau prüfen statt nachzahlen

Die SWSG verschickt seit Ende Oktober die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014.
Im Jahr 2014 gab es einen sehr milden Winter. Der Mieterbund geht davon aus, dass die Heizkosten verglichen mit dem Vorjahr um bis zu einem Viertel sinken.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Betriebskosten zu hoch sind und eine Nachzahlung für nicht gerechtfertigt halten, sollten Sie die Nachzahlung erst dann bezahlen, wenn Sie die Richtigkeit der Abrechnung durch Kontrolle der Belege bei der SWSG geprüft haben. Das ist Ihr gesetzliches Recht. Wenn Sie bei der Belegeinsicht Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an uns. Wir begleiten Sie dabei.

Sie haben nach Erhalt der Abrechnung ein Jahr Zeit der Betriebskostenabrechnung zu widersprechen. Auch wenn die SWSG die Nachzahlung vom Konto abbucht oder Sie die Nachzahlung leisten, können Sie die Belege noch kontrollieren und zuviel bezahltes Geld zurückverlangen. Ihr Anspruch auf Rückzahlung erlischt erst nach vier Jahren.

Hier finden Sie ein Merkblatt mit Musterbrief für einen Widerspruch gegen eine Betriebskostenabrechnung (link folgt)

Hinzu kommt, dass Mieter Anspruch auf Rückzahlungen bei den Wassergebühren haben.

Die EnBW hat im Oktober allen Stuttgarter Wasserabnehmern für die Zeit vom 1.8.2012 bis 31.12.2014 Rückerstattungen geleistet. Die SWSG hat also das von Ihnen zuviel bezahlte Geld bereits im Oktober von der EnBW erhalten. Allerdings hat uns die SWSG mitgeteilt, dass eine Zuordnung der Gutschriften aufgrund des angeblichen hohen Bearbeitungsaufwands mit der Nebenkostenabrechnung 2014 nicht möglich sei. Es wurde uns zugesagt „die ermittelten Gutschriften zügig an unsere Mieter auszuzahlen“. Wer einen Jahreswasserverbrauch von 150 Kubikmeter hat, kann mit einer Rückzahlung von 200 Euro rechnen.