Schriftwechsel mit dem SWSG-Aufsichtsrat

Auf unsere Argumente und Fakten wird nicht eingegangen.

Föll sagt, dass sich die SWSG „bei der Festsetzung von Neuvermietungsmieten sozial verträglich am Mittelwert der nach dem Stuttgarter Mietspiegel festgelegten Mietpreisspanne für die jeweilige Wohnung“ orientiert. Wir erwarten, dass der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung der SWSG verlangt, dass diese Zusage eingehalten wird. Im Hallschlag gibt es nachweislich Fälle, in denen nicht so verfahren wird. Die SWSG verweigert bisher eine Korrektur.