Nebenkostenabrechnung 2013
Die SWSG hat angefangen die Nebenkostenabrechnungen für 2013 zu verschicken. Wir raten allen Mietern, diese Kostenabrechnung nicht einfach zu akzeptieren.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Nebenkosten zu hoch sind, dann raten wir Ihnen Widerspruch einzulegen. Hier finden Sie einen Musterbrief dazu (pdf 10 KB)
Mieter haben das Recht innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung Widerspruch dagegen einzulegen und die Vorlage der Orginalrechnungen zu verlangen. D.h. dass auch viele Mieter noch für die Nebenkostenabrechnung 2012 Widerspruch einlegen können.
Die Mieterinitiative hat bei der Prüfung der Nebenkosten 2012 in vielen Fällen viel zu hohe Nebenkosten festgestellt und gegenüber der SWSG eine Korrektur und Rückzahlung durchgesetzt.
Relativ leicht können Sie überprüfen, ob ihre Müllgebühren korrekt abgerechnet sind. Dafür müssen Sie die schwarzen Mülltonnen zählen, die in ihrer Nebenkostenabrechnung für die Wirtschaftseinheit angeben sind und mit den Müllgebühren der Stadt multiplizieren. I.d.R. sind 1.100-Liter-Container aufgestellt.
Der Preis für diese Container wurde von der Stadt im Jahr 2013 auf 2.246,40 Euro gesenkt.- Das sind 100 Euro weniger als im Jahr zuvor.
Die Müllgebühren finden Sie hier
Die in der Nebenkostenabrechnung angegebenen Gesamtkosten müssen mit den Müllgebühren der Stadt Stuttgart übereinstimmen. Wenn Ihre Müllgebühren im Jahr 2013 gestiegen sind, ist das aufgrund der Senkung der Müllgebühren ein Hinweis für eine falsche Berechnung durch die SWSG.
Wenn ihre jährlichen Müllgebühren höher sind als 3,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, dann könnte es sein, dass die SWSG die Müllgebühren nicht korrekt abgerechnet hat oder zu viele Mülltonnen herumstehen, die zwar nicht voll werden, aber abgerechnet werden.
Im Wohngebiet Lauchhau setzt die SWSG seit 2008 „Dosiermittel für die Warmwasseraufbereitung“ als Korrossionsschutz für marode Wasserleitungen ein. Allein in den Häusern Lauchhau 21 – 23 und Stifswaldstr. 1 wurden von 2008 bis 2012 dafür zu unrecht 46.262,06 Euro dieser Kosten an die Mieter berechnet. Diese Kosten wurden zu unrecht als Betriebskosten über die Heizkostenabrechnung (der Posten ist zu finden in den Techem- oder Minolabrechnungen) abgerechnet.
Vorsicht bei „pauschalen Betriebskosten“: Die SWSG schreibt bei manchen Nebenkostenabrechnungen, dass „pauschale Betriebskosten“ vereinbart wurden, obwohl dies im Mietvertrag nicht festgelegt wurde. Das hat zur Konsequenz, dass bei überhöhter Zahlung keine Rückzahlung des Guthabens erfolgt. Das muss nicht akzeptiert werden. Fordern Sie ihre Guthaben ein oder ziehen sie es selbst von der Mietzahlung ab, wenn Sie keine „pauschale Betriebskosten“ vereinbart haben.
Die Heizkostenabrechnung ist von den pauschalen Betriebskosten ausgenommen. Hier erfolgte Rückzahlung- und Nachzahlung.
Vorsicht Altmieter: Wer vor 1987 bei der SWSG oder beim Liegenschaftsamt der Stadt Stuttgart einen Mietvertrag unterschrieben hat, muss keine Hauswartkosten bezahlen. Das steht auch schwarz auf weiss im Mieterecho Nr. 39 Jahrgang 2011. Altmieter mit Mietverträgen vom Liegenschaftsamt dürfen auch die Kosten für die Wartung von Warmwassergeräten nicht in Rechnung gestellt werden. Das wurde vom Liegenschaftsamt am 16.1.1984 festgelegt. Das Schreiben liegt den Mieterinitiativen vor.