Baulärm und Mieterrechte

Hier gibt es ein Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm

1. Baustellen dürfen nur von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden.

2. Max 55 d(B)a (Kreissäge hat 100 d(B)a (s. Tabelle)

3. Bei Zuwiderhandlungen sofort bei Gewerbeaufsichtsamt anrufen: Frau Petzold Tel: 216-88437

4. In dringenden Fällen sofort 110 anrufen.

5. Bei Baulärm haben Mieter Anspruch auf Mietminderung
http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Baul%C3%A4rm.html

Lärmpegeltabelle:
http://www.hug-technik.com/inhalt/ta/schallpegel_laermpegel.html