Trotz Wohnungsnot und 11.000 leerstehenden Wohnungen: kein Zweckentfremdungsverbot in Stuttgart

Auf Initiative von SÖS-Linke-PluS gab es am 5.12.2014 im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen einen gemeinsamen Antrag mit der SPD-Fraktion für ein Zweckentfremdungsverbot. Bürgermeister Föll lehnte den Antrag ab. Seine Argumente: Gefühlsmäßig („subjektiv“) gebe es zwar in Stuttgart Wohnraummangel, aber für ein Zweckentfremdungsverbot müsse das mit Zahlen belegt werden, die man angeblich nicht habe. Außerdem müsse die Gemeinde zuerst alles versuchen, den Wohnraummangel zu beheben, und mit dem geplanten Wohnbauprogramm von OB Kuhn würden ja neue Wohnungen geschaffen.

Gemeinderat Christoph Ozasek (SÖS-Linke-PluS) widerlegte die Thesen von BM Föll, dass es keine Zahlen zur Wohnraumnot gebe und belegte, dass die Versprechen im Wohnraumkonzept von OB Kuhn sich jetzt schon nicht halten lassen. Auch zu den Leerständen gebe es klare Zahlen (11 400 – bei Abzug von Fluktuation sind es immer noch ca. 5000 Wohnungen).

Leider machte die SPD einen Rückzieher und ließ sich darauf ein, dass man im nächsten Frühjahr noch mal die ganze Situation im Gemeinderat beraten werde.

Und die Grünen unterstützten den Vorschlag von Bürgermeister Föll, dass die Vermieter jetzt erst einmal angeschrieben und darauf hingewiesen werden, Wohnungen nicht leer stehen zu lassen. Außerdem wäre auch nicht klar, warum es Leerstände gebe. Als Hannes Rockenbauch (SÖS-Linke-PluS) in die Runde fragte: „Was ist nun, gibt es Wohnraummangel – ja oder nein“ und das zur Abstimmung stellen wollte, erklärte Bürgermeister Föll einfach: „das ist nicht abstimmungsfähig.“

Den Antrag für ein Zweckentfremdungsverbot gibt es hier (pdf 20 KB)