Schutz der Anwohner vor Baulärm ist zwingend – Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim Juli 2015

Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim sind die Behörden gezwungen einzuschreiten um die festgelegten Reichtwerte einzuhalten. Dies kann bis zur vorübergehenden Stillegung des Baustellenbetriebs gehen.

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vgh-baden-wuerttemberg-beschluss-10s2471-14-baulaerm-baustopp/