Standhafter Mieter rettet seine und sieben weitere Mietwohnungen vor Abriss

Ein Mieter in der Dannecker Straße in Stuttgart hat seine und sieben weitere Mietwohnungen erfolgreich gegen Abriss- und Neubaupläne verteidigt. Er verweigerte den Auszug aus der Wohnung. Das Amtsgericht Stuttgart lehnte die Räumungsklage ab. Der Vermieter ging in Berufung. Auch hier verlor der Vermieter. Er konnte die angebliche mangelnde Rentabilität nicht nachweisen. Das grundsätzliche Bestandsinteresse des Mieters an seiner Wohnung überwiege, so das Urteil des Landgerichts. Dieses Beispiel sollte Schule machen.