Offener Brief vom 2.7. 2008 an die Mitglieder der Baugenossenschaft Esslingen

bei der das jetztige Flüwo-Vorstandsmitglied Rainer Böttcher früher im Vorstand war:

Peter Bönsch
Esslingen, den 02.07.08
c/o Fa. Fernseh-Bönsch
Plochinger Str. 47
73730 Esslingen

Offener Brief an die Mitglieder und Vertreter der Baugenossenschaft Esslingen

sowie an deren Aufsichtsrat und Vorstand

Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder,

bezugnehmend auf die am Freitag, dem 27.06.08 stattgefundenen ordentlichen Vertreterversammlung, bei der ich als potentieller Aufsichtsratkandidat teilnehmen durfte, wende ich mich heute in einem offenen Brief an Sie.

Ein postalischer Versand an alle 7700 Mitglieder ist mir leider aus Kostengründen nicht möglich . Ebenso entfällt aus verständlichen Gründen eine persönliche Verteilung. Weiterhin hat die Erfahrung gezeigt, dass auch eine Verbreitung über die in den Häusern der BGE vorhandenen „Schwarzen Brettern“ nur unzuverlässig möglich ist, da Aushänge, die zum informationellen Nutzen der Mieter angebracht werden (z.B. Schreiben des Mieterbundes bzgl. der „Schönheitsreparaturen“ oder auch Unterschriftenlisten) binnen kürzester Zeit von übereifrigen Vertretern oder Hausmeistern entfernt werden. Ich würde daher jeden Empfänger dieses Briefes bitten, ihn an einige ihm bekannte Genossenschaftsmitglieder weiterzuleiten, um so eine einigermaßen flächendeckende Verteilung zu erreichen.

Der Abend begann mit dem obligatorischen Büfett und der folgenden Begrüßung durch den Aufsichtsratvorsitzenden und zugleich Baubürgermeister der Stadt Esslingen, H. Wallbrecht. Weiterhin maßgeblich anwesend waren der Rest des Aufsichtsrats, die aktiven Vorstände Böttcher, Brokate und Hunger, 56 (!!!) von 80 Vertretern sowie diverse Gäste (u.a. meine Wenigkeit).

Wer jedoch fehlte, und das ist der maßgebliche Grund für mein Schreiben, waren die eigentlichen Eigentümer der BGE. Zumindest Sprecher für diese Eigentümer = Mitglieder. Menschen, die die Belange, Ängste, Wünsche und Forderungen vorbringen sollten, die diese Mitglieder haben. Diese Mitglieder sind wie folgt:

  1. Frau R. vom Zollberg. Die mit mir erst am heutigen Freitagvormittag lange telefoniert hat, ob ich ihr nicht eine Alternative zur Zwangsverkabelung nennen könne, da Sie sich dieses zusätzliche Entgelt nicht leisten kann. Die ich erst dadurch beruhigen konnte, indem ich ihr erklärte, dass Ihr als Mieterin einer Wohnung mit Preisbindung Sonderrechte zustehen.
  2. Herr K. vom Birkenhof. War heute Vormittag im Laden. Braucht eine günstige Lösung für ein Antennenverlängerungkabel. Günstig deshalb, weil dieses Kabel für seinen Sohn ist, der jetzt (innerhalb der BGE) umgezogen ist, jedoch als Alleinverdiener bei den hohen Mietpreisen (über 800 € für eine 4-Zi Altbauwohnung) auch noch vom Vater unterstützt werden muß.
  3. Frau S. aus der Heilbronner Str. . Hat am Freitagvormittag einen neuen Fernseher von mir bekommen. Der musste leider eine Nummer kleiner ausfallen als der alte, da die Rente nicht zu mehr reicht. Die Aufzählung der Mitglieder 4 bis 7700 will ich mir hier sparen. Da sie jedoch die eigentlichen Betroffenen sind, werde ich Sie im Laufe dieses Schreibens mit „Basis“ bezeichnen. Die Akteure des Abends waren jedoch andere. Betrachten wir zunächst den Vorstand. Sowohl H. Böttcher wie auch H. Brokate hielten längere Reden über die aktuelle Position der BGE. Selbstverständlich wurden auch die für die Basis wichtigen Punkte Mieterhöhung, Zwangsverkabelung und Schönheitsreparaturen von dem Vorstand, aber auch von einen Teil der Vertreter schöngeredet.

 

  1. So wusste einer der Vertreter ganz genau, dass die Baugenossenschaft nur dadurch zu retten sei, dass man die Mieten erhöht. Vielleicht hätte man diesem Vertreter den Tip geben sollen, dass man Kosten auch dadurch sparen kann, dass man fragwürdige Sonderprüfungen zu überhöhten Preisen nicht in Auftrag gibt (Kosten über 200000 €) . Oder sogenannte Lehrgänge in Bad Boll nicht abhält (30000 €). Oder irgendwelche Beraterverträge abschließt. Oder auf sonstige Art und Weise das Geld der Basis vergeudet. Diesem Vertreter sollte man ebenfalls empfehlen, sich in der Satzung der BGE den §2 anzusehen, in dem das eigentliche Ziel der BGE angegeben ist. Nämlich die Schaffung von sozialverträglichem Wohnraum für seine Mitglieder, also der Basis.
  2. Für mich persönlich erschreckend (in meiner Eigenschaft als selbstständiger Radio- und Fernsehtechniker) waren die Ausführungen des H. Brokate über die Zwangsverkabelung. Streckenweise hätte man den Eindruck gewinnen können, dass man auf einer Verkaufsveranstaltung von Kabel-BW gelandet wäre. Die Ausführungen des H. Brokate waren größtenteils falsch (Anmerkung von mir an den H. Brokate: Satellitenanlagen sind weder teuer noch störanfällig noch wartungsintensiv) und auf die Anfrage eines Vertreters, warum denn so lange Vertragslaufzeiten vereinbart worden wären, kam seitens H. Brokate die lapidare Auskunft: Die Laufzeiten beziehen sich nur auf die Anmietung der Kabelinfrastruktur. Nicht jedoch auf den Anbieter der Programminhalte, also Kabel-BW, denn den könne man nach zwei Jahren wechseln, so es denn einen geben würde. In diesem Zusammenhang sollte sich die Basis, also wir alle, uns bei H. Brokate ganz herzlich bedanken, dass er uns in die Fänge eines Monopolisten getrieben hat. Dessen Preisentwicklung jedoch nur eine Richtung kennt, nämlich nach oben (letzte Preiserhöhung 01.04.08). Wohin alternative Anbieter, z.B. die Telekom, Arcor oder Alice einen Empfang über die normale Telefonsteckdose bieten (also keine zusätzliche Infrastruktur benötigen) und preislich gesehen sich dank vorhandenem Wettbewerb permanent nach unten bewegen. Es ist auch persönlich für mich nur äußerst schwer nachzuvollziehen, wie Menschen mit derart geringem Sachverstand und geringen Sachkenntnissen derart weitreichende Entscheidungen treffen (dürfen). Auch eine Umfrage unter den Mitgliedern, ob diese eine solche Verkabelung überhaupt wünschen oder ob nicht Individuallösungen wesentlich sinnvoller gewesen wären, wurde nicht durchgeführt. Leider ziemte es sich in meiner Gastrolle nicht, eine Diskussion mit H. Brokate zu beginnen. Überraschend war jedoch, wie gering der Widerstand der Vertreter war und wie schnell er niedergeredet wurde. Es soll jedoch auch nicht verschwiegen werden, dass auf allen drei Informationsveranstaltungen des Mieterbundes bzgl. der Zwangsverkabelung und der Schönheitsreparaturen in der Woche vor der Vertreterversammlung sich (insgesamt!) gerademal zwei Handvoll Vertreter blicken ließen.
  3. Zu den Schreiben der BGE bzgl. der Schönheitsreparaturen möchte ich einen Satz des H. RA Bier, der dem Mieterbund auf diesen Informationsveranstaltungen beratend zur Seite stand, zitieren: „Dieses Schreiben ist selbst für einen Juristen nach stundenlangen Studium nicht nachzuvollziehen“. Das soll aber heißen, dass der Jurist Brokate in der für ihn üblichen Weise mit der Basis kommuniziert: Er wirft mit wirren Fachbegriffen um sich, stellt unwahre Behauptungen auf und droht gleichzeitig mit Konsequenzen, die rechtlich überhaupt nicht zulässig sind. Abgetan wird dies mit der Aussage, dass die Mitglieder jetzt zunächst mal bis zur Fällung des BGH-Urteils Mitte Juli nichts zu unternehmen bräuchten, denn die BGE räumt allen Mitgliedern automatisch eine Fristverlängerung bis Ende Juli ein. Außer einem einzigen Vertreter (H. MdL Drexler) fiel es keinem anderen Vertreter ein, dem Vorstand Vorwürfe zu machen und aufzuzeigen, welche Verzweiflung sich in der Basis aufgrund der Geschäftsgebahren des Vorstandes der BGE ausbreitet.
  4. Auf die katastrophale Personalentwicklung angesprochen (gekündigt haben bisher: Partsch, Antonelli, M.Hunger, Kolb) kamen seitens des Vorstandes die üblichen abgedroschenen Phasen: Man befinde sich in der schwierigen Zeit eines Umbruchs, man führe schon jede Menge Gespräche und man gelobe auch Besserung. Nur: Diese äußerst beliebten und fähigen Mitarbeiter sind weg. Und kommen nicht wieder. Aber es werden noch mehr gehen. Und auch diesmal fand keiner der Vertreter den Mut oder sah die Notwendigkeit, die Meinung der Basis in die Versammlung einzubringen, nämlich dass die gravierenden menschlichen Führungsschwächen von Teilen des Vorstandes sowie anderen Führungskräften in der Verwaltung der BGE dafür verantwortlich zeichnen.

Doch nun zum Aufsichtsrat. Er besteht aus neun Mitgliedern (incl. dem Vorsitzenden), von denen jedes Jahr turnusmäßig drei neu oder wiedergewählt wird. Momentan ist der Vorsitzende der Baubürgermeister der Stadt Esslingen, H. Wallbrecht. Sein Stellvertreter ist H. Fohrer, Vorstandsmitglied bei der Volksbank.

Zum Aufsichtsrat ist wie folgt zu bemerken:

  1. Die Besetzung des AR wie beschrieben führt zu wilden Spekulationen und Ängsten in der Basis. Keiner der Vertreter hält es jedoch für nötig, konkret zu hinterfragen, ob eine Übernahme, Verschmelzung, Fusion oder sonstiges mit der EWB oder Voba oder anderen angedacht ist. Diese Frage scheint berechtigt, da mit den Personen Wallbrecht ((ehem.?)Wohnbau Stadt Esslingen) und Fohrer (Voba) (ehem.?) Mitglieder von Konkurrenzunternehmen im Aufsichtsrat der BGE sitzen.
  2. Der AR möchte als ein geschlossen auftretendes Organ erscheinen. Obwohl natürlich einzelne Mitglieder des AR unterschiedliche Meinungen vertreten. Aber man will Geschlossenheit und somit Stärke zeigen. Dies führt auch zu einer Verschwiegenheitspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. Und den Mitgliedern=Eigentümern der BGE. Soll heißen: Die eigentlichen Eigentümer der Genossenschaft dürfen nicht wissen, wie der Aufsichtsrat respektive einzelne Mitglieder des AR positioniert sind.
  3. Seitens des AR wurde auch moniert, dass zu viele Details bzgl. der Querelen in der BGE in die Öffentlichkeit, heißt Presse gelangen würden. Da sollte man sich schon fragen, warum dem so ist. Denn zu verheimlichen hat ja in der Regel nur derjenige etwas, der auch etwas falsch gemacht hat. Und wenn man es schon mit einer vermeintlich unfähigen Vertreterschaft zu tun hat, sieht eben manches Mitglied der BGE kein anderes Mittel mehr, als die haarsträubenden Missstände in der BGE in der Presse zu veröffentlichen.
  4. Weiterhin sollte sich der AR (gleiches gilt allerdings für den Vorstand) fragen, warum er der Vertreterversammlung Falschinformationen liefert. Als Paradebeispiel diene hier die Information über die Folien, die die Schuld des ausgeschiedenen Vorstandes E. Arnold beweisen sollen. Warum werden sie nicht herausgegeben? Warum wird die Versammlung wissentlich angelogen, dass die Staatsanwaltschaft dies nicht möchte?? Was wird hier verborgen?? Und noch eine Anmerkung an die Vertreterin, die dem H. Drexler, der sich wiederum als einzigster darum kümmerte, dass diese Frage endlich vom AR beantwortet wird, vorwarf, er solle nicht immer die alten Sachen aufwärmen: Solange solche Vorwürfe nicht geklärt sind, ist es gut, wenn es Menschen gibt, die immer wieder nachfragen. Denn allzu gern geraten existenzielle Fragen ansonsten in Vergessenheit. Aber vielleicht ist dies von besagter Vertreterin auch gewünscht.
  5. Ebenso gilt für die beide Organe AR und Vorstand : Gleichbehandlung wäre gut. Und wenn man schon zum Zweck der billigen Stimmungsmache die Höhe der Pensionsansprüche von H. Arnold publiziert (6700 € monatlich), so sollte man auch die laufenden Gehälter der Vorstände erwähnen. Reichen zehntausend pro Monat ??? Und wenn man schon den Schaden der angeblichen Vorteilsnahme von Frau Arnold durch abgeschlossene Versicherungen auf 300000 € schätzt (wohlgemerkt: nur geschätzt, denn nix genaues weiß man ja wie üblich in den obersten Etagen der BGE nicht), stellt sich die nächste Frage: Wie hoch ist der geschätzte Schaden, der dadurch entstanden ist, dass H. Sohn über Jahre gegen § 24 Abs. 4 (…kein Mitglied des Aufsichtsrates darf in einem Arbeitsverhältnis zur Baugenossenschaft stehen…) der Satzung verstoßen hat? Die Firma des H. Sohn hat Hunderttausende € Umsatz mit der BGE gemacht. Und dies alles mit Wissen und Genehmigung des heutigen Aufsichtsrates und Vorstandes. Hier gilt: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Oder das Echo vertragen können.

Und um es dem Vorstand und dem Aufsichtsrat in aller Deutlichkeit zu sagen: Das Vertrauen der Basis in Euch ist einfach weg. Da nützt es auch nichts, wenn man die Vertreterschaft „in den Griff“ bekommt, denn diese stellen sicher kein Spiegelbild der Mitglieder dar. Somit zur eigentlichen Vertreterversammlung. Anwesend waren wie gesagt 56 von 80 Vertretern/-innen. Nicht wirklich viel. Angesichts des Unmutes in der Basis. Und es drängt sich immer öfters die Frage auf, wen diese Vertreter eigentlich vertreten?? Den Vorstand?? Sich selbst?? Mit Sicherheit gibt es viele Vertreter, die neben ihre eigenen Interessen auch die der Basis vertreten sollten. Beispiele dafür:

  1. Ein im Verzeichnis der Notdienste aufgeführter Handwerker. Ein nicht unbeträchtlicher Teil seinen Auftragsvolumens wird von der BGE bestritten.
  2. Der Arzt, der auswärts eine Praxis besitzt und in einer bevorzugten Wohnlage Esslingens wohnt. Weiß er wirklich um die Sorgen und Nöte an der Basis??
  3. Die Vertreter, die gleichzeitig einen Hausmeisterposten innehaben. Ist bei Ihnen immer eine objektive Neutralität gewährleistet??
  4. Auch Vertreter, die Ambitionen haben, ihre Kinder in der Verwaltung der BGE unterzubringen, sind nicht als neutral einzustufen.

Die Liste ließe sich verlängern, wenn auch nicht beliebig. Inzwischen sollte sich aber herumgesprochen haben, dass die Vertreter mehr Aufgaben haben, als einmal im Jahr zur Vertreterversammlung zu erscheinen, Essen und Trinken zu fassen und ansonsten nur abzunicken. Und die Vertreter heißen deshalb Vertreter, weil sie die Interessen der BASIS vertreten sollen und nicht Ihre eigenen oder die des Vorstandes.

In diesem Zusammenhang ein Beispiel: Nachdem sich H. Drexler zum wiederholten Male für eine Stärkung der Basis der BGE eingesetzt hatte, wurde H. Drexler von einem Vertreter gefragt, „ob er denn hier Alleinunterhalter spielen wolle, man würde doch gerne irgendwann nach Hause kommen“.

Diesem Vertreter muss natürlich seitens der Basis erklärt werden, dass sein Job als Vertreter mit seinem Ruhebedürfnis nicht zu vereinbaren ist. Tatsächlich sollte jedes einzelne Mitglied sehr genau prüfen, wen er zum Vertreter wählt!!!

Und vor allem sollte jeder Vertreter sich die Reichweite seiner Entscheidungen genau überlegen. In der derzeitigen Situation sowohl Vorstand wie auch Aufsichtsrat für das vergangene Geschäftsjahr zu entlasten, ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Mitgliedes. Jeder Vertreter ist dafür mitverantwortlich, dass beide Organe aus ihrer persönlichen Haftung entlassen sind!

Aus diesen Ausführungen heraus kam bei einem Genossen die Überlegung auf, dass wir Mitglieder uns selber helfen müssen. Dazu braucht es aber Freiwillige. Und es braucht ein Informationssystem, mit dem die einzelnen Mitglieder

erreicht werden können. Es kann nicht angehen, dass solche Schreiben wie das vom Mieterbund oder auch Unterschriftensammlungen gegen die Zwangsverkabelung von Mitgliedern/Vertretern aus welchen Gründen auch immer unterschlagen werden.

Möglich wäre zum Beispiel folgendes:

  1. Interessierte Mitglieder melden sich bei der am Ende dieses Schreibens angegebenen Internetadresse. So ist eine kostengünstige Verteilung von Infomaterial möglich.
  2. Einzelne Häuser oder ganze Blöcke bestimmen eine Person Ihres Vertrauens (mit Internetanschluß), die dann die Nachbarn/Bewohner informiert.

Denn der nächste Informationsbedarf besteht spätestens dann, wenn die nächste Runde bzgl. der Schönheitsreparaturen ansteht.

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