Milieuschutz für VONOVIA-Mieter*innen in Stuttgart

Die Stadt Stuttgart hat Möglichkeiten Wohnungskonzerne in die Schranken zu weisen. Diese Möglichkeiten werden bisher nicht genutzt. Im Gegenteil. Den Immobilienhaien wird in Stuttgart der rote Teppich ausgebreitet. In seiner Eröffnungsrede bei der Generaldebatte im Gemeinderat am 14. Juni 2018 hat Oberbürgermeister Fritz Kuhn ein Loblied auf die privaten Immobilienunternehmen gesungen. Kein Wort der Kritik an der aggressiven Profitmaximierungspolitik der VONOVIA und anderer Miethaie.

Es gibt in Stuttgart bislang nur für das Nordbahnhofviertel eine Milieuschutzsatzung. Und auch die gibt es nur aufgrund des öffentlichen Drucks der Mieterinitiative im Nordbahnhofviertel. Die Hochhäuser in der Friedhof- und Mönchstraße sind bisher davon ausgenommen.

Die Forderung der VONOVIA-Mieterinitiative für die Siedlung in der Klingen-/Gaishämmer-/Bergstraße eine Milieuschutzsatzung gegen die Modernisierungsvertreibung zu erlassen wurde vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung in einem Schreiben vom 14.8.2017 mit folgender Begründung abgelehnt: „Das hier vorhandene Umfeld lässt keine Ansatzpunkte zur Begründung einer Erhaltungssatzung erkennen“. Das bedeutet im Klartext, die Stadt war bisher der Meinung, dass einer Rentnerin in der Klingenstraße zuzumuten ist nach der Modernisierung 918 Euro Miete und damit 70% ihrer Rente für Miete zu bezahlen. Eine alleinerziehende Krankenschwester soll für eine 57 Quadratmeter große Wohnung statt 635 Euro künftig 822 Euro Warmmiete bezahlen.

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-Plus im Bezirksbeirat Zuffenhausen hat am 12. Juni 2018 eine Milieuschutzsatzung für die 180 VONOVIA-Wohnungen in Zuffenhausen gefordert. Mit den Gegenstimmen von AFD, CDU, FDP und Freien Wählern wurde dieser Schutz für die Mieter*innen abgelehnt.

Doch je mehr Mieter*innen sich organisieren und protestieren und je näher die nächsten Kommunalwahlen kommen, desto eher wirkt der Druck. So hat nun eine Mehrheit im Gemeinderat am 13.7.2018 entschieden, dass die turnusmäßige Mieterhöhung bei der städtischen Wohnungsgesellschaft SWSG 2019 nicht stattfindet.

Im Auschuss für Umwelt und Technik des Stuttgarter Gemeinderats wurde am 10.7.2018 auf Antrag von SÖS-LINKE-PluS entschieden, dass es für das Gebiet Friedhof- und Mönchstraße ebenfalls eine Milieuschutzsatzung geben soll. Darüber hinaus sollen weitere Wohngebiete in der Stadt mit VONOVIA-Siedlungen untersucht und mit Milieuschutzsatzungen belegt werden.

Der Fraktionssprecher von SÖS-Linke-Plus, Hannes Rockenbauch, sagte, dass VONOVIA enteignet gehört. Er stellte in der Debatte klar, dass eine Milieuschutzsatzung die Mieter nur dann schütze, wenn es einen strengen Kriterienkatalog gibt, der beispielsweise eine Nichtgenehmigung des Einbaus von Rolläden, oder den Anbau von Balkonen zur Folge haben kann. Zusätzlich müsse die Stadt das Instrument der Verordnungsmiete anwenden. Nur durch die Kombination aller städtebaulichen Instrumente könnten Mieterinteressen geschützt werden, so Hannes Rockenbauch.

Ein Instrument, das die Stadt zusätzlich anwenden könnte ist die Verfolgung von Vergehen nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Wer Mieten nimmt, die 20% über dem Mietspiegel liegen macht sich der Mietpreisüberhöhung schuldig. In Stuttgart verlangt die VONOVIA für jede neu vermietete Wohnung Mieten, die mehr als 20% über dem Mietspiegel liegen. So kostet eine 85,50 qm große Wohnung im Hochhaus in der Friedhofstr. 11 (derzeit für Monate Baustelle), die zum 13.7.2018 neu vermietet wird, eine Kaltmiete von 1.031,99 Euro. Das ist je nachdem wie man die Wohnlage einstuft, eine Mietpreisüberhöhung von 35% bzw. 46%. Dafür könnte die Stadt ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen. Eine Mietüberhöhung von 50% gilt als Mietwucher.

Artikel in den Stuttgarter Nachrichten vom 13.7.2018 zur Debatte über Milieuschutz im Gemeinderat am 13.7.2019

Anträge Fraktion SÖS-LINKE-PluS für Milieuschutz im Gemeinderat:

Antrag im Bezirksbeirat Zuffenhausen Milieuschutz von VONOVIA-Siedlungen in Zuffenhausen: