VONOVIA erlaubt sich ein Spiel mit der Not wohnungsuchender Menschen

Stellen Sie sich vor, sie bekommen eine Zusage für eine Wohnung und einen Mietvertrag. Sie unterschreiben den Mietvertrag und gehen fest davon aus, dass sie die Wohnung bekommen.  Und dann erhalten Sie die Nachricht, dass der Vertrag nicht zustande kommt. Das passiert bei der VONOVIA. Hier ein Bericht.

 

Eine Wohnung – endlich! Nach Jahren in einer Gemeinschaftsunterkunft hat ein älteres syrisches Ehepaar Glück gehabt eine Wohnung zu finden.

Auf eine Wohnungsbesichtigung folgt eine Zusage. Der Kundenservice von VONOVIA GmbH „im Auftrag und der Rechnung von Süddeutsche Wohnen GmbH“ schickt ihnen einen Mietvertrag für diese Wohnung zu.

„Wir freuen uns, dass Sie eine Wohnung der Vonovia anmieten möchten. Anliegend übersenden wir Ihnen den Mietvertrag . . . „. In einem gesonderten Schreiben wurde auf das SEPA Lastschriftverfahren verwiesen, das sowohl den Einzug der Miete, als auch den Einzug von Strom durch die Vonovia Energie Service GmbH anbietet.

Das Ehepaar hat natürlich den Mietvertrag unterschrieben und zurückgeschickt.

Acht Tage später schreibt Vonovia unter folgendem Betreff:

Löschung ihres Mietvertrags.

„wir bedanken uns für ihr Interesse an der Anmietung unserer Wohnung . . . Et tut uns leid, Ihnen heute mitteilen zu müssen, dass wir Ihr Angebot auf Abschluss des betreffenden Mietvertrages leider nicht annehmen können.“

Das Ehepaar ist fassungslos – ihr Traum von eigenen vier Wänden. Auf besonders krasse Weise zerschlagen, weil aus in den vorigen Schreiben und dem Mietvertrag keine Andeutung auf eine mögliche Rücknahme hervorgegangen ist.

ccs/18.12.2019