VONOVIA: Amtsgericht Stuttgart erklärt Modernisierungsmieterhöhung nach Austausch einer alten Heizung für nicht rechtens

Immer wieder tauscht die VONOVIA und auch andere Vermieter alte Heizungen aus. Damit sollen satte Mieterhöhungen durchgesetzt werden. Das Amtsgericht Stuttgart hat eine solche Mieterhöhung für nicht rechtens erklärt.

Mieterhöhungsverlangen von 43,61 Euro nach Heizungsmodernisierung

Aus dem Urteilstext geht hervor, dass die Kostenzusammenstellung für die „Modernisierung der Heizungsanlage“ nicht plausibel nachvollziehbar war, da diese wegen deren erheblicher Höhe weiter hätten aufgeschlüsselt werden müssen. Es wurde auch reklamiert, dass keine nachvollziehbare Aufschlüsselung in Instandhaltung und Modernisierung erfolgt ist.

Der BGH hat am 17.6.2020 ein Grundsatzurteil gefällt, wonach bei allen Bauteilen und Einrichtungen, die erneuert werden ein nicht auf die Miete umlegbarer Instandhaltungsanteil von den Modernisierungskosten abgezogen werden muss, wenn ein erheblicher Teil der Nutzungsdauer verstrichen ist. (BGH, Urteil vom 17.6.2020, VII ZR 81/19)

VONOVIA ist gegen das Urteil in Berufung gegangen.

 

Amtsgerichtsurteil gegen die VONOVIA vom 6.2.2023. Die Mieterhöhung aufgrund des Austausches einer 20 Jahre alten Heizung ist nicht rechtens.