Mietwucher für eine Schimmelwohnung
Ein krasser Fall von Mietwucher für eine menschenunwürdige Unterkunft (Wohnung kann man das kaum nennen) in Stuttgart-Stammheim.
Der Vermieter verlangt 700 Euro Kaltmiete plus 100 Euro Nebenkosten für die 34 qm (laut mündlicher Aussage des Vermieters, im Mietvertrag steht keine qm-Zahl). Das ist vermutlich Mietwucher nach § 291 StGB. 23 Euro pro qm!
Die Familie, Eltern und zwei Söhne (7 und 11 Jahre alt) wohnen im Moment in einem der beiden Zimmer dieser Dachwohnung, weil das zweite Zimmer schwer von Schimmel befallen ist (rechtes Bild: ein verschimmeltes Federmäppchen):
Vater und Mutter sind berufstätig, haben Arbeitsverträge und arbeiten sehr viel. In der Wohnung ist der Gasofen defekt, der Vermieter repariert ihn nicht trotz mehrmaliger Aufforderung. Stattdessen hat er Infrarotheizungen aufgehängt, die der Familie, die so etwas nicht kannte, nun eine Strom-Nachzahlung von 2.500 Euro beschert hat. Eine Katastrophe bei sowieso sehr knappen finanziellen Verhältnissen.
Die mobile Dusche, die der Vermieter in die Küche gestellt hat, funktioniert ebenfalls nicht, also kein Duschen für die vier Personen möglich. Die einzige Waschgelegenheit für die vierköpfige Familie befindet sich in dem zweiten, noch nicht vom Schimmel befallenen Zimmer (linkes Bild). Mitte: Marodes Küchenfenster. Rechts: Küche für vier Personen.
Toilette, nasse Wand im Toiletten“raum“.
Dach zum Wäschetrocknen ohne Geländer.
Das Einzige, was dieser Familie hilft, ist eine andere Wohnung!
Dem Vermieter muss dringend das Handwerk gelegt werden! Die Verantwortlichen in der Stadt müssen aufwachen und solche Zustände unterbinden. Herr Nopper – „Wohnen darf kein Luxus sein“?! Leider hat unser neuer OB noch nicht geantwortet, obwohl ihm diese Zustände per Email am 1. Januar mitgeteilt wurden.