Mieterinitiative erstattet Anzeige wegen Mietüberhöhung. VONOVIA muss Mieten senken

Die „Mieterinitiative der VONOVIA Region Stuttgart“  beobachtet im Internet seit 2018 die von der VONOVIA angebotenen Wohnungen und stellt dabei fest, dass die VONOVIA  die Mietpreisbremse nicht einhält und außerdem bei Wiedervermietung Mieten von mehr als 20% über dem Mietspiegel verlangt. Deshalb hat die Mieterinitiative am 17.8.2018 zum ersten mal Anzeige erstattet.

Das Wohnungsamt der Stadt Stuttgart ist der Anzeige nachgegangen und hat die VONOVIA vorgeladen. Von den 11 von uns angezeigten Mietüberhöhungen musste die VONOVIA einige Mieten nach unten korrigieren. Angeblich aus Datenschutzgründen wurde uns nicht mitgeteilt, wie hoch die vorgenommenen Reduzierungen waren.

Im Jahr 2020 haben wir erneut eine Anzeige erstattet. Eine möblierte Zweizimmerwohnung in der Gaishämmerstraße in Stuttgart Ost mit 49,99 qm wurde zum Beispiel für 1.093 Euro angeboten. Eine 50,50 Quadratmeter große Wohnung in einem Hochhaus in  der Mönchstr. 3 wurde für eine Kaltmiete von 675,69 Euro angeboten. Beide Mieten mussten durch die Anzeige reduziert werden.

Gegenüber den Stuttgarter Nachrichten behauptet die VONOVIA, dass sie sich an geltende Gesetze und die Mietpreisbremse halte.“Es kommt aber vor, dass wir die Miete dennoch in manchen Fällen aus Kulanz senken und so dem Vorschlag der Stadt folgen“, so ein VONOVIA-Sprecher gegenüber den Stuttgarter Nachrichten am 15.4.2021. Wer an die Kulanz der VONOVIA glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Die hohen Mieten werden damit gerechtfertigt, dass die Wohnungen vor der Wiedervermietung modernisiert würden. Dies ist aus Sicht der Mieterinitiative nicht haltbar. Wenn eine Wohnung nach Jahrzehnten renoviert wird, dann ist das zum größten Teil eine Instandhaltung. Und selbst wenn man eine gute Ausstattung annimmt, liegen die Mieten noch mehr als 20% über dem Mietspiegel. Das ist nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Leider verhängt die Stadt Stuttgart laut Stuttgarter Nachrichten vom 15.4.2021  seit 2004 kein einziges Bußgeld. VONOVIA und Co. gehen also überhaupt kein Risiko ein. Hinzu kommt, dass kaum jemand eine Anzeige wegen Mietüberhöhung erstattet. Von der Stadt selbst wurde uns gesagt, dass sie kein Personal habe, um die Wohnungsangebote im Internet und in Anzeigenblättern auf Mietüberhöhung zu verfolgen.

Bei allen Mietverträgen, die in Baden Württemberg nach dem 4. Juni 2020 geschlossen wurden, kann der Mieter nach Abschluss des Mietvertrags rückwirkend vom Vermieter verlangen, dass die Miete nicht höher als 20% über dem Mietspiegel bzw. bei Wiedervermietung nicht 10% über der Miete des Vormieters liegt. Die überhöhte Miete muss innerhalb von 30 Monaten (2,5 Jahre)  nach Vertragsabschluss schriftlich gerügt werden. Der Mieter hat Anspruch auf Rückerstattung der zuviel bezahlten Miete. Im Internet gibt es dafür Musterbriefe.