Nebenkostenabrechnung 2020 – nicht einfach akzeptieren

Einige Mieterinnen und Mieter haben bereits die Nebenkostenabrechnung für 2020 erhalten. Alle anderen werden sie in den nächsten Wochen bekommen. Hier einige Vorweginformationen und Hinweise wie sie sich gegen zu hohe Kosten wehren können.


Wir gehen davon aus, dass die meisten Mieter*innen eine Nachzahlung und höhere monatliche Vorauszahlungen erwarten. Das hat mehrere Gründe:

1. Die Stadt Stuttgart hat die Gebühren erhöht

  • Erhöhung Grundsteuer um ca. 20% (Die Stadt Stuttgart hat 2020 den Hebesatz von 420 auf 520 Punkte erhöht)
  • Erhöhung Müllgebühr. Eine 1.100 Liter-Tonne hat 2019 2.329,20 Euro im Jahr  gekostet. In 2020 kostet sie 2.413,20 Euro. Auch die Biotonnen sind teuerer geworden. Eine 120-Liter-Tonne hat 2019 82,20 Euro gekostet. In 2020 kostet sie 92,40 Euro im Jahr.
  • Gebühren für Niederschlagswasser steigen in 2020 von 0,71 Cent pro Quadratmeter versiegelte Fläche auf 0,73 Cent.
  • –      Die Gebühren werden mit dem Wasserpreis abgerechnet und stiegen in 2020 von 1,66 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Wasser auf 1,69 Euro.

2. Die EnBW hat den Wasserpreis zum 1.1.2020 um 8% erhöht. Der Kubikmeter kostet jetzt 2,82 Euro plus Bereitstellungspreis.
3. Strompreise steigen weiter. Die Strompreise sind in 2020 um 5,4% gestiegen.
4. Nach wie vor ist es so, dass Nebenkostenabrechnungen der SWSG fehlerhaft sind und die SWSG sich nicht an das Wirtschaftlichkeitsgebot hält.

Wir empfehlen allen Mieterinnen und Mietern, deren Nebenkosten zu hoch sind und die hohe Nachzahlungen bekommen haben, diese nicht ungeprüft zu akzeptieren. Sie haben das Recht auf Belegeinsicht. Bevor die SWSG nicht alle Belege für die abgerechneten Kosten vorlegt, müssen Sie auch keine Nachzahlung oder erhöhte Vorauszahlung leisten. Dafür stellen wir Ihnen einen Musterbrief zur Verfügung.

  • Musterbrief Belegeinsicht Nebenkosten 2020Schicken Sie den Brief per Post und vorab als mail an: info@swsg.deGerne können Sie uns ihre Betriebskostenabrechnung zukommen lassen. Wir werden Sie dann vorab prüfen.Sollten Sie der SWSG eine Einzugsermächtigung erteilt haben, können Sie diese kündigen und die Miete per Dauerauftrag überweisen. Wenn sie die Lastschrift nicht kündigen, sollten sie am Ende des Briefes ergänzen: Ich untersage Ihnen ausdrücklich die Nachzahlung und die erhöhte Vorauszahlung vorab von meinem Konto abzubuchen.Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Erhöhung der Vorauszahlung, die sich aus den Nebenkosten ergibt, nichts mit der geplanten Mieterhöhung in 2022 zu tun hat. Diese Mieterhöhung kommt obendrauf. Und in 2021 werden sich durch die Einführung der CO2-Steuer und weiterer Preiserhöhungen noch höhere Nebenkosten ergeben.Alles steigt – nur die Einkommen nicht! Das kann nicht so weitergehen. Mieterinnen müssen sich noch mehr zusammenschließen und aktivieren. Nur durch gemeinsamen Widerstand können wir was erreichen. Unterstützen Sie uns.