Neuer Miet(erhöhungs)spiegel 2023/2024: 6,8% durchschnittliche Erhöhung

Der Miet(erhöhungs)spiegel 2023/24 für Stuttgart liegt vor.  Wohnungen, deren Mieten nicht erhöht wurden und Sozialwohnungen bleiben unberücksichtigt. De facto werden also nur Mieten berücksichtigt, die in den letzten sechs Jahren gestiegen sind. Hier ergibt sich dann eine durchschnittliche Erhöhung von 6,8% auf die sich nun alle Vermieter beziehen können.

Die absurden Zuschläge bleiben beibehalten und wurden sogar erhöht. Für eine bodengleiche Dusche kann der Vermieter einen Zuschlag von 0,51 Euro pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche verlangen. Für einen Handtuchwärmer im Bad (Kosten 100 bis 200 Euro) darf ein monatlicher Zuschlag von 0.62 Euro auf die Grundmiete draufgeschlagen werden. Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung ist dieses Teil dann in zwei Monaten abbezahlt. Ab dann ist es Gewinn für den Vermieter. Der Zuschlag für den Handtuchwärmer darf auch berechnet werden, wenn es sonst keinen Heizkörper im Bad gibt.

Wir lehnen dieses Mietspiegelsystem ab. Die Mieten müssen sich an den tatsächlichen Kosten orientieren und nicht an möglichen Spekulationsgewinnen.

Hier finden Sie den Mietspiegel 2023/24

Mietspiegel 2023_2024-2

Prüfen Sie bitte  ob die Ausstattung und die Lage richtig eingestuft ist.

Auf den Seiten 6 – 8 finden Sie die Tabellen zur Eingruppierung.

Wenn es in Ihrer Straße wegen Verkehrslärm sehr laut ist oder die Straße gegenüber den anderen Wohnungen in dem Gebiet Ihrer Wohnlage schlechter ist, dann sollten sie einen Abschlag verlangen bei der Lage. Dabei können Sie sich auf den zweiten Abschnitt des Kapitels „Lagen“ auf Seite 11 des Mietspiegels berufen

Zwischen der letzten Mieterhöhung und der neuen müssen mindestens 15 Monate liegen. Die Kaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um 15% steigen.

Falls Sie Unterstützung brauchen bei der Prüfung Ihrer Mieterhöhung. Melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen kostenlos die Mieterhöhung zu prüfen.

Unterschreiben Sie in keinem Fall vor Prüfung der Mieterhöhung anhand des Mietspiegels.  Sie haben zwei Monate Zeit die Zulässigkeit der Mieterhöhung nach dem Mietspiegel zu prüfen.

Auch die Mieten für die Sozialwohnungen werden entsprechend der Erhöhungen des Mietspiegels alle zwei Jahre erhöht. Die  Satzungsmieten der Sozialwohnungen in Stuttgart sind auf der Seite der Stadt Stuttgart veröffentlicht. Sie finden Sie über google unter „Informationsliste über die aktuellen Satzungsmieten öffentlich geförderter Wohnungen“ Stuttgart.

Die Stadt hat die Obergrenzen für Hartz-IV/Bürgergeld-Bezieher erhöht. Die ab 2023 geltenden Grenzen finden sich auf der website der Stadt Stuttgart

Bedarfsgemeinschaft Größe Mietobergrenze (Kaltmiete) EUR/m2 Quadratmeter
1 Person 566 Euro 12,58 45
2 Personen 670 Euro 11,17 60
3 Personen 780 Euro 10,40 75
4 Personen 923 Euro 10,26 90
5 Personen 1.045 Euro 9,95 105
6 Personen 1.300 Euro 10,83 120
jede weitere Person +162,50 Euro 10,83 +15

(Mietobergrenzen 2023/2024 in Stuttgart, rückwirkend gültig ab dem 01. Januar 2023)

Die Quadratmeterpreise und die Flächenangaben dienen nur zur Orientierung. Sie können zum Beispiel auch eine größere Wohnung mit einem geringeren Quadratmeterpreis anmieten, wenn die Mietobergrenze eingehalten wird.