SWSG setzt gesetzliche Energiesparmaßnahmen nicht um und verschwendet auf Kosten von MieterInnen und Klima Energie

Seit 2016 gibt es die gesetzliche Verpflichtung Dachböden zu dämmen, weil durch ungedämmte Dächer viel Energie verloren geht. Dennoch gibt es bei der SWSG noch immer Dächer,  die nicht gedämmt sind. Bei der SWSG gibt es eine enorme Energieverschwendung für die die Mieter unnötig hohe Kosten bezahlen.

Seit 2014 muss die Wärmemenge für das Warmwasser bei Zentralheizungen mit Warmwasserbereitung mit einem Wärmemengenzähler verbrauchsabhängig gemessen werden. Bis 2022 hatte die SWSG in vielen Häusern keine Wärmemengenzähler eingebaut und behauptet, dass dies in einigen Ihrer Häuser aus technischen Gründen auch künftig nicht gemacht werde. Wenn keine Wärmemengenzähler eingebaut sind, hat der Mieter das Recht 15% der Heiz- und Warmwasserkosten von der SWSG erstattet zu bekommen. Die Mieterinitiativen Stuttgart haben vielen Mieterhaushalten geholfen diese Rückerstattung zu bekommen.

Nachweislich hat die SWSG Solarthermieanlagen auf Dächer gebaut und sicht nicht darum gekümmert, dass sie funktionieren und gewartet werden. Die Mieter haben zwar für diese Modernisierung höhere Mieten bezahlt, die Energieersparnis durch die Solarthermieanlage blieb aus. Noch immer kämpfen Mieter für eine Entschädigung für die nicht funktionierenden Anlagen. Bereits im Dezember 2019 hat die SWSG-Mieterinitiative in einem offenen Brief an OB Kuhn, an Gemeinde- und Aufsichtsräte auf die klimaschädliche Energiepolitik und die hohen Energiekosten für die Mieter hingewiesen und konkrete Forderungen gestellt. Dieser Brief ist auf unserer website veröffentlicht.

Laut Amt für Umweltschutz verfügt die SWSG über 1.200 Gebäude auf deren Dächer rund 25 Megawattpeak Sonnenenergie realisierbar wären. Bisher werden nur 1,1 Megawattstunden realisiert (Quelle: Stuttgarter Nachrichten 25.8.2023). Wenn die SWSG Fotovoltaik auf die Dächer bringt, dann läuft das über einen Dienstleister, an die Dächer verpachtet werden. Die MieterInnen haben gar nichts von der Fotovoltaikanlage. Die Pacht erhöht nur die Gewinne der SWSG.

2022 hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen (EnSimiMaV), wonach alle Häuser mit Gaszentralheizungen durch einen hydraulischen Abgleich optimiert werden müssen. Es ist vorgeschrieben, dass dieser Ausgleich bei Häusern ab 10 Wohnungen bis Ende September 2023 in Häusern mit 6 bis 9 Wohnungen erfolgen muss. Mit diesem hydraulischen Abgleich können bis zu 15 % Energie gespart werden. Was dabei gemacht wird, kann man hier am Beispiel der Bremer Wohnungsgesellschaft GEWOBA sehen

Bei einer Bezirksbeiratssitzung am 27.9.2022 in Mühlhausen waren von der SWSG zwei Vertreter anwesend. Auf die Frage einer Stadträtin, ob die SWSG den gesetzlich vorgeschriebenen Abgleich durchführe, wurde geantwortet von einem SWSG-Vertreter geantwortet, „dass dies aufgrund des Aufwands nicht möglich sei“. Siehe Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Bezirksbeiratssitzung vom 27.9.2022:

BBRin Schuster (SPD) fragt nach, ob ein hydraulischer Abgleich, wie gesetzlich vorgeschrieben, in allen Wohnanlagen erfolgen werde.

Dr. Rieger erklärt, dass dies aufgrund des Aufwands nicht möglich sei. Auch sei der zu erwartende Nutzen nicht groß. Es gebe andere, schneller umzusetzende Maßnahmen, die mehr Erfolg versprechen. Zum Beispiel der Heizungscheck.

Am 29.11. hat der Geschäftsführer der SWSG, Herr Sidgi, in einer mail an den Bezirksbeirat eine Korrektur des Protokolls verlangt. In das Protokoll sollte die Formulierung aufgenommen werden: „Nichtsdestotrotz beabsichtigt die SWSG für ihren Bestand den hydraulischen Abgleich in allen von der Verordnung EnSimiMaV betroffenen Fällen fristgerecht umzusetzen“. Uns ist keine einzige Wohnung bei der SWSG bekannt, in dieser Abgleich bisher (Ende November 2023) durchgeführt wurde.

Am 10.10. 2023 stellte die linke Fraktionsgemeinschaft „Die FrAKTION“ im Bezirksbeirat Mühlhausen einen Antrag für die Sitzung am 24.10.2023, in dem der Bezirksbeirat Auskunft von der SWSG über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs verlangt.

Auszug aus der Niederschrift über die Verhandlung des
Bezirksbeirats Stuttgart-Mühlhausen  
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vom 24.10.2023                                                Nr. 114
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öffentlich
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Vorsitz:                Bezirksvorsteher Bohlmann

Berichterstatter:        

Betreff:        Antrag 50/2023 Die FrAKTION                                                                                        SWSG hydraulischer Abgleich

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Verteiler:
Fraktionen im Gemeinderat
Fraktionen im Bezirksbeirat
Akten

IV.    Stichworte:
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Der Vorsitzende eröffnet den Tagesordnungspunkt und BBR Hofmann (Die FrAKTION) erläutert kurz den Fraktionsantrag.
BBR Hellmann (CDU) erklärt, dass seine Fraktion es generell begrüßt, dass man sich der Thematik annimmt, aber nicht in dieser Form. Das neue Gesetz diene dazu weniger Gas zu verbrauchen und dadurch einen Gasmangel zu vermeiden. Mit dem Antrag würde man aber nur die SWSG vorführen. Genossenschaften, andere Vermieter und Privatpersonen blieben durch diesen Antrag unberührt. Und auch sei es nicht die Aufgabe des Bezirksbeirats die Einhaltung dieses Gesetztes zu überwachen.
Die Frage an die Stadtverwaltung, wie diese plane mit dem neuen Gesetz umzugehen, würde man aber unterstützen.
BBRin Schuster (SPD) stimmt dem Antrag grundsätzlich zu und erachtet auch die Ausführungen von BBR Hellmann (CDU) als sinnvoll. Dennoch sollte die SWSG gefragt werden, da die SWSG bei ihrem letzten Besuch im Bezirksbeirat vor circa zwei Jahren auf genau diese Frage geantwortet habe, dass man dazu nichts machen müsse.
BBR Hofmann (Die FrAKTION) gibt, an, dass eben diese Aussage der Auslöser für diesen Antrag sei. Die SWSG sei nun Mal ein städtisches Unternehmen, auch wenn sie eine GmbH sei.
Nachdem es vom Gremium keine weiteren Fragen gibt, bittet der Vorsitzende um die Abstimmung.
Abstimmung:
Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Am 14.11.2023 stellte die linke Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION einen Antrag im Gemeinderat nach konkreten Energiesparmaßnahmen bei der SWSG. Diese Forderungen werden auch von der SWSG-Mieterinitiative erhoben.

Der Antrag „Energiesparmaßnahmen bei der SWSG umsetzen“. Der Antrag soll im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen am Freitag 26.1.2024  im Ausschuss für Klima und Umwelt behandelt werden. Die Sitzung beginnt um 8.30 Uhr und findet im Kleinen Sitzungssaal des dritten Stockes im Rathaus in der Innenstadt statt