Mieterhöhung bei der SWSG zum 1.7.2025 – erst prüfen, dann unterschreiben
Mehr als 15 Millionen Euro Gewinn hat die SWSG in 2024 auf Kosten der Mieter gemacht. Trotzdem erhöht sie zum 1.7. erneut die Mieten. Wir empfehlen allen Mietern die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung zu prüfen und erst dann zu unterschreiben.
Wir empfehlen keine Zustimmungserklärung zu unterschreiben, ohne vorherige Prüfung der Richtigkeit der Erhöhung.
In der Vergangenheit hat die SWSG bei Mieterhöhungen den Mietspiegel in vielen Fällen nicht eingehalten und musste auf unseren Druck hin, Mieterhöhungen wieder zurücknehmen. Uns liegen Mieterhöhungsschreiben vor, in denen die SWSG dreist behauptet: „Nach den gesetzlichen Vorgaben wäre eine Anhebung der Miete um bis zu 20% möglich, ohne Einhaltung einer absoluten Obergrenze“. Das ist ein glatte Lüge. Der Mietspiegel setzt Obergrenzen für Mieterhöhungen. Mit solchen Behauptungen, will die SWSG vorgaukeln, dass sie ein sozialer Vermieter sei, der die Möglichkeit der Mieterhöhung nicht ausschöpfen würde. Auch der ständige Hinweis darauf, dass die Mieten mit einer Durchschnittsmiete von 8,16 Euro pro Quadratmeter 27% unter dem Mietspiegel wären, verschleiert, dass die Mieten der SWSG völlig überhöht sind und es in Stuttgart Genossenschaften und auch private Vermieter mit viel niedrigeren Mieten gibt. Die Landesbaugenossenschaft LBG hat z.B. nur eine Durchschnittsmiete von 7,36 Euro (nachzulesen auf der website der LBG). Von den 20.000 Wohnungen der SWSG sind 8.000 Wohnungen staatlich subentionierte Sozialwohnungen. Deren subventionierte Miete rechnet die SWSG einfach in den Durchschnitt mit ein. Die Durchschnittsmieten ihrer frei finanzierten Wohnungen verheimlicht sie bislang.
Wir empfehlen Ihnen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen von der SWSG mit einer Zustimmung zur Mieterhöhung. Sie haben bis Ende Juni Zeit zu unterschreiben.
Sie können die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung selber mit dem Mietspiegel prüfen. Dafür müssen Sie den Mietspiegel von Seite 6 bis 9 anwenden. Den aktuellen Mietspiegel finden Sie hier
https://www.stuttgart.de/medien/ibs/mietspiegel_2025_2026.pdf
Wir haben bereits festgestellt, dass die SWSG z.B. behauptet, dass eine Wohnung Dreifachverglasung bei den Fenstern hat, obwohl es nur eine Zweifach-Verglasung ist. Der Zuschlag dafür ist deshalb nicht gerechtfertigt. Es gibt auch für bestimmte Dinge Abzüge, die eventuell nicht berücksichtigt sind, so z.B. wenn sie im größten Wohn-/Schlafraum weniger als vier fest verbaute Steckdosen haben. Dafür gibt es einen Abzug von 0,23 Euro. Auch wenn die SWSG einen Zuschlag von 25 Cent für einen Energieausweis Klasse A+, A oder B ansetzt, sollten Sie prüfen, ob das zutrifft. Das bedeutet, dass der Energieverbrauch nicht höher sein darf als 75 kwh/qm/Nutzfläche. Den Energieverbrauch finden Sie in der Heizkostenabrechnung, die Nutzfläche in der Betriebskostenabrechnung.
Wir helfen Ihnen die Rechtmäßigigkeit der Mieterhöhung zu prüfen und bieten Ihnen dafür Treffen an
Samstag 3. Mai von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Lauchhau vor dem Haus Stiftswaldstr. 1
Mittwoch 7. 5. Mieterversammlung im Hallschlag um 18.00 Uhr im Stadtteilhaus der AWO
15. und 16. Mai ab 17.30 Uhr im Stadtteilzentrum Gasparitsch, Rotenbergstr. 125.
Hier unser aktueller Flyer zur Mieterhöhung und den Terminen
Die SWSG hat zugesagt, dass Mieter, bei denen die Miete nach der Erhöhung mehr als 30% der Miete (abzüglich Heizkosten) beträgt von der Mieterhöhung außen vor zu lassen, bzw. nur eine geringere Erhöhung vorzunehmen. Wir helfen Ihnen zu prüfen, ob Sie darauf oder auch auf Wohngeld Anspruch. Auch beim Ausfülllen der entsprechenden Formulare helfen wir.
Den Mobilisierungsflyer für diese Termine finden Sie im Anhang. Gerne können Sie uns helfen den Flyer in Ihrem Wohngebiet zu verteilen. Dafür können Sie uns einfach eine kurze mail schicken.
Wenn Sie eine Sozialwohnung haben finden Sie die aktuell zulässige Höchstmiete der Stadt Stuttgart in der „Informationsliste über die aktuellen Satzungsmieten öffentlich geförderter Wohnungen“ auf der website der Stadt Stuttgart. Hier ist der link dafür
Falls sich der link nicht öffnen lässt, können Sie die Liste über google finden