VONOVIA-Mieterhöhungen nach dem neuen Mietspiegel unzulässig

Bei Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel der Stadt Stuttgart für 2025/26 nimmt die VONOVIA unzulässige „Spanneneinordnungen“ vor. Unterschreiben Sie keine Mieterhöhung ohne vorherige Prüfung.

Die VONOVIA nimmt, für manuelle Rolläden, zusätzliche Nebenräume, Freisitze bzw. Balkone, Dämmung der Fassaden und andere Dinge Spannenabweichungen vor. Solche Spannenabweichungen mit einer Erhöhung von 20 % bis 30% des oberen Mittelwerts im Mietspiegel (1,77 Euro/qm) führt dann zu Mieterhöhungen von 0,35 Euro/qm bis 0,53 Euro/qm bei uns vorliegenden Mieterhöhungsschreiben.  Bei einer Wohnung mit 70 qm Wohnfläche ergibt das eine monatliche illegale Mieterhöhung von 24 Euro bis 59,62 Euro.

Wenn Sie der Mieterhöhung ungeprüft zustimmen, wird der Mietspiegel 2026 automatisch beeinflusst und weiter steigen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass JEDER Mieter die Mietpreise mit seiner Zustimmung oder Widerspruch beeinflussen kann. Und sie bleiben vor allem vor solchen Erhöhungen verschont.

Den aktuellen Mietspiegel für Stuttgart erhalten Sie im Link:

https://www.stuttgart.de/medien/ibs/mietspiegel_2025_2026.pdf

Ab Seite 6 können Sie selber Werte eintragen und die Eingruppierung ihrer Wohnung und den höchst zulässigen Wert ermitteln. Auf Seite 9 finden Sie in der linken Spalte Informationen zur Abweichung von der Spanne. Wenn ihr Haus verwahrlost ist, miserabel instandgehalten oder die Wohnlage sehr schlecht ist (viel Straßenlärm, keine Einkaufsmöglichkeiten in fußläufiger Entfernung, keine Freizeitangebote in der Nähe) können sie auch Abwertungen in Anspruch  nehmen.

Die Stadt Stuttgart hat uns per mail bestätigt, dass diese Spannenabweichungen der VONOVIA nicht mit dem Mietspiegel vereinbar sind. Uns wurde zugesagt, dass die VONOVIA deswegen angeschrieben wird. D.h. aber noch lange nicht, dass die VONOVIA die illegalen Mieterhöhungen zurücknimmt oder künftig unterlässt. Die linke Fraktionsgemeinschaft im Gemeinderat ist unserer Bitte nachgekommen und hat im Gemeinderat eine Antrag eingebracht. Sie finden Ihn hier

Sind die geplanten Mieterhöhungen der VONOVIA rechtmäßig?