Neue Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger Stand Mai 2017
In der Tabelle finden Sie die neuen vom Stuttgarter Gemeinderat festgelegten Mietobergrenzen. (pdf, 243KB) Falls das Jobcenter ihnen ihre Miete nicht mehr voll erstatten will, weil die Mietobergrenze überschritten ist, wenden Sie sich an uns: info@mieterinitiativen-stuttgart.de
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