„Wohnungskampf“
Kolumne von Joe Bauer vom 4.6.2016 über den Abrisswahn in Zuffenhausen http://www.flaneursalon.de/de/depeschen.php
WeiterlesenKolumne von Joe Bauer vom 4.6.2016 über den Abrisswahn in Zuffenhausen http://www.flaneursalon.de/de/depeschen.php
WeiterlesenDer Flyer ist hier
WeiterlesenBrief der SWSG-Mieterinitiative an den Aufsichtsrat der SWSG vom 27.5.2016 in dem der Erhalt der Keltersiedlung gefordert und die Behauptung der SWSG, dass die Häuser „stark sanierungsbedürftig“ seien, widerlegt wird. Lese den gesamten Brief hier Die Unterschriftenliste ist hier
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WeiterlesenIn der Zuffenhausener Keltersiedlung sollen alte Wohnhäuser abgerissen und durch größere Neubauten ersetzt werden. Die Mieter, die dort teilweise seit Jahrzehnten leben, befürchten, dass man ihnen ihre Heimat nimmt. Hier weiterlesen
WeiterlesenIn einem aktuellen Artikel der Stuttgarter Zeitung wird über die MieterInnenversammlung in der Zehntscheuer am 11. Mai 2016 berichtet. Den gesamten Bericht findet Ihr hier
WeiterlesenKeltersiedlung in Zuffenhausen verteidigen Die Mieterinitiative in Zuffenhausen kämpft seit Jahren um Instandhaltungsmaßnahmen in der Keltersiedlung. Aufgrund des Drucks der Mieter wurden in den Häusern Langenburger Str. 45 bis 49 schließlich dringend notwendige Maßnahmen von der SWSG durchgeführt. Am 8.3. hat die SWSG die Mieter der Keltersiedlung zu einer Informationsveranstaltung über „Nachverdichtung“ eingeladen. Den Mietern wurde dabei mitgeteilt, dass in der Langenburger Str. 20 bis 41, in der Künzelsauer Str. 10 – 24, in der Stuppacher Str. 3 und 5 sowie in der Schöntaler Str. 7 bis 13 insgesamt 105 Wohnungen abgerissen und dafür 186 Neubauten errichtet werden sollen. Über […]
Weiterlesenhttp://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wohnungsbau-in-stuttgart-zuffenhausen-beiraete-swsg-soll-informieren.033823d8-027d-4b86-8451-3cb9d8a14f3a.html
Weiterlesen„Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff“. So das Umweltbundesamt. Deshalb ist es nach der Abfallverzeichnisverordnung als gefährlich eingestuft. Für Bauarbeiten gelten strenge Vorschriften.So muss nach der technischen Regel asbesthaltiger Bauschutt entweder feucht gehalten oder in geschlossenen Behältern aufbewahrt werden. Zumindest auf zwei ihrer Baustellen, hat die SWSG Asbest-Vorschriften missachtet. Ende April 2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt vorübergehend Abrissarbeiten in der Haldenstraße in Zuffenhausen eingestellt. Angeblich gab es bis dahin weder für Arbeiter, noch für die Nachbarn eine Gesundheitsgefährdung. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.probleme-am-bau-baustopp-an-der… Bei Modernisierungsarbeiten in der Böheimsiedlung in Stuttgart-Süd lagerte Asbestschutt in Säcken mit Rissen auf dem Gehweg. Ein Aktivist der dortigen Mieterinitiative ging […]
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