SWSG missachtet Asbest-Vorschriften

„Asbest ist ein eindeutig krebserregender Stoff“. So das Umweltbundesamt. Deshalb ist es nach der Abfallverzeichnisverordnung als gefährlich eingestuft. Für Bauarbeiten gelten strenge Vorschriften.So muss nach der technischen Regel asbesthaltiger Bauschutt entweder feucht gehalten oder in geschlossenen Behältern aufbewahrt werden.
Zumindest auf zwei ihrer Baustellen, hat die SWSG Asbest-Vorschriften missachtet.
Ende April 2015 hat das Gewerbeaufsichtsamt vorübergehend Abrissarbeiten in der Haldenstraße in Zuffenhausen eingestellt. Angeblich gab es bis dahin weder für Arbeiter, noch für die Nachbarn eine Gesundheitsgefährdung.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.probleme-am-bau-baustopp-an-der…
Bei Modernisierungsarbeiten in der Böheimsiedlung in Stuttgart-Süd lagerte Asbestschutt in Säcken mit Rissen auf dem Gehweg. Ein Aktivist der dortigen Mieterinitiative ging dagegen vor und machte die Sache öffentlich.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.asbesthaltiger-bauschutt-gift-a…
Die SWSG-Mieterinitiativen sind der Meinung, dass eine solche Gefährdungssituation nicht vorkommen darf. Die SWSG hat als Bauträger die Aufgabe ihre Baustellen selber zu überwachen und darf nicht zulassen, dass Baufirmen Sicherheitsvorschriften ignorieren