Schwerbehinderter Rentnerin droht Zwangsräumung durch VONOVIA

Frau K.  lebt in einer Wohnung der VONOVIA  in Ostfildern und füttert wie viele andere auch Wildvögel, hängt Meisenknödel auf und Futterhäuschen. Leider gibt es in Ostfildern für den großen örtlichen Taubenschwarm kein Angebot und so sind Tauben im Gefolge der Wildvogelfütterung auch In den Garten gekommen. Es gab Ärger mit den Mitmietern, Beschwerden und Abmahnungen und zuletzt eine Kündigung. Frau K. hat sich mit Hilfe des Mietervereins zur Wehr gesetzt und hat auch in der ersten Instanz gewonnen. Vonovia hat dagegen Berufung eingereicht und letztendlich auch gewonnen. Die Rechtsmittel sind ausgeschöpft und Frau K. soll ihre Wohnung in der Parksiedlung in der sie seit 25 Jahren lebt zum 15.Juli 2018 verlassen. Ihre persönliche Situation, Rentnerin, schwer-behindert, mit einem geringen Einkommen hat bei der Urteilsfindung offensichtlich keine Rolle gespielt.

Ihr droht aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt bei einer Räumung der Wohnung die Wohnungslosigkeit und eine Fürsorgeunterkunft in die sie ihre alte Katze nicht mitnehmen kann.