SWSG: bei Umzug in kleinere Wohnung niedrigere Miete

Die SWSG verspricht mit einem neuen Programm allen Alleinstehenden und Paaren, die eine „familiengerechte“ Wohnungen freimachen eine kleinere Wohnung aus dem „SWSG-Tauschpool“.

Der Quadratmeterpreis der neuen Miete ist nicht höher als bei der alten. Das heißt die neue Miete wäre tatsächlich niedriger. So steht es in der Zeitung „zu Hause“ 2/2018

Bei Sozialwohnungen gilt nach den Vergaberichtlinien (Punkt 4)  der Stadt Stuttgart: „Mieter, die von einer größeren, gebundenen Wohnung in eine kleinere Wohnung wechseln, benötigen keinen Wohnberechtigungsschon und werden außerhalb des Punktesystems vorrangig versorgt.“

Es steht zumindest auf dem Papier, dass Wohnungstausch erleichtert wird. Ob es in der Praxis umgesetzt wird, muss sich zeigen.

Wer eine Wohnung tauschen will und Probleme dabei bekommt, sollte sich an die SWSG-Mieterinitiative wenden.