VONOVIA: Nebenkosten nicht einfach akzeptieren

Die Nebenkostenabrechnungen bei der VONOVIA sind zu hoch. Immer wieder erfindet die VONOVIA neue Posten. Es werden Arbeiten abgerechnet, die gar nicht stattfinden. Es läuft bereits eine Anzeige gegen die VONOVIA wegen Betrug bei den Nebenkosten.

Der Mieterverein Witten veröffentlichte die 5 Top-Tricks der VONOVIA bei den Betriebskosten

  • https://www.mvwit.de/top-5-der-vonovia-betriebskostentricks-in-witten/

Der Spiegel veröffentlichte am 19.11.2018 unter dem Titel „VONOVIAs Profit mit Nebenkosten“ einen gut recherchierten Artikel wie die VONOVIA durch die Gründung von Tochterfirmen zusätzlich zu den Profiten aus Kaltmieten zusätzliche Gewinne bei den Nebenkosten einstreicht.

  • http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/vonovia-wie-der-wohnungskonzern-seine-mieter-schroepft-a-1238110.html

Mieterinnen müssen sich gemeinsam wehren. Die VONOVIA-Mieterinitiative in Stuttgart lädt alle Mieter ein zu einer Mieterversammlung zum Thema Nebenkosten am 27.11.2018 um 19.00 Uhr im Männerwohnheim, Friedhofstraße 28, Haltestelle Milchhof

Sie haben ein Jahr nach Erhalt der Abrechnung ein Jahr Zeit Widerspruch einzulegen und Belegeinsicht einzufordern. Einen Musterbrief dafür erhalten Sie hier

Keine Erhöhung der Vorauszahlung akzeptieren.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Nebenkosten falsch und zu hoch sind können Sie nicht nur Widerspruch einlegen, sondern auch die Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung ablehnen.

Grundsätzlich dürfen die Vorauszahlungen nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten des Vorjahres geteilt durch zwölf Monate.

Die VONOVIA hat in ihren Nebenkostenabrechnung unter Punkt 3 „Berechnung Ihrer neuen Vorauszahlung“ in der Regel folgenden Passus stehen

„Der Gesetzgeber verpflichtet uns, die monatlichen Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe anzupassen. Da wir von einer Kostensteigerung für die nächste Abrechnungsperiode ausgehen, passen wir ihre Vorauszahlung auf Basis der angefallenen Kosten wie folgt an:“

Die angebliche gesetzliche Verpflichtung ist eine Erfindung der VONOVIA zur Erhöhung der Betriebskosten. Eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung darf es nur dann geben, wenn ganz konkrete Angaben gemacht werden über bestimmte Erhöhungen bei einzelnen Betriebskostenarten. Dies ist in der Regel nicht der Fall. Teilen Sie der VONOVIA deshalb mit, dass sie nicht bereit sind eine erhöhte Vorauszahlung zu leisten.

Videoveranstaltung vom Mieterverein Witten vom 18.6.2020  zum Thema Betriebskosten und Modernisierungskosten mit konkreten Beispielen