VONOVIA kassiert zu viel bei Hausmeisterkosten. Mieter bekommt bei Amtsgericht München Recht

Laut Konzernabschluss 2018 erzielte VONOVIA bei den Betriebskosten einen Überschuss von 57,2 Millionen Euro. Das ist Ergebnis davon, dass VONOVIA Firmen gründet, die Leistungen erbringen oder auch nicht. In jedem Fall werden sehr viele Kosten über diese Firmen über die Nebenkosten abgerechnet. Das Amtsgericht München hat der Klage eines Mieters gegen abgerechnete Hausmeisterkosten Ende April 2019  in weiten Teilen Recht gegeben. VONOVIA muss zurückbezahlen.

Das Urteil gibt es hier (PDF-Datei, ca. 6 MB)

Einen Artikel über das Gerichtsverfahren in München gab es im Handelsblatt am 26.4.2019

https://mieter-netzwerk.de/vonovia-muss-betriebskosten-zurueckzahlen/#more-671

 

Und hier eine Pressemitteilung von Knut Unger vom MieterInnenverein Witten:

PRESSEMITTEILUNG

MieterInneverein Witten, 29.4.2019

Vonovia Betriebskosten: Münchener Urteil mit Folgen für Witten und viele andere Standorte

Das Amtsgericht   München hat am letzten Freitag einem Mieter in weiten Teilen Recht gegeben, der gegen die Hauswartkosten der Vonovia geklagt hatte (Aktenzeichen 461 C 21735/17). Wie Medien berichten, bemängelte das Gericht, dass dem Kläger keine Einsicht in die Kostenstruktur und die Verträge vom Mutterkonzern Vonovia mit seiner ausführenden Tochtergesellschaft gewährt wurde. Außerdem habe der Vermieter aus den Betriebskosten Gewinn erzielt, was er nicht dürfe. Der MieterInnenverein Witten sieht sich durch dieses Urteil in seinen Vorwürfen gegen die Vonovia bestätigt.

Seit vielen Jahren befindet sich der MieterInnenverein Witten mit der Vonovia bzw. ihrer Vorgängerfirma Deutsche Annington in einem außergerichtlichen Streit um die sogenannten Hausmeister- oder Objektbetreuerkosten. Unter anderem geht es um verweigerte Belegeinsicht und um die Gewinne, die die Vonovia mit den Betriebskostenabrechnungen eigentlich nicht machen darf.

In den meisten Wittener Wohngebieten der heutigen Vonovia gab es früher keine Hausmeister und sie waren auch nicht nötig, da es eine gut zu erreichende lokale Wohnungsverwaltung gab. Als die Deutsche Annington aber im Jahre 2008 ihr Personal radikal zusammenstrich und mit den Mietern nur noch über eine bundesweite Hotline kommunizierte, kam es zu katastrophalen Verwaltungsmängeln und die Deutsche Annington führt zum Ausgleich die heutigen „Objektbetreuer“ ein. Diese sind bei einer Tochtergesellschaft des Konzerns beschäftigt, die den MieterInnen nun angebliche Kosten eines Hauswarts in Rechnung stellt.

Wie jeder Mieter leicht nachrechnen kann, ist dies für die Vonovia ein lukratives Geschäft. Nach Angaben der Vonovia betreut ein Objektbetreuer im Durchschnitt 700 Wohnungen. Bei ermittelten durchschnittlichen Kosten von 117 Euro pro Jahr und Wohnungen, ergibt das Einnahmen von knapp 82.000 Euro. Die Hauswarte der Vonovia aber werden untertariflich bezahlt. Die Arbeitgeberkosten dürften bei nicht einmal der Hälfte der Einnahmen liegen. Bedenkt man zudem, dass die Hauswarte neben mietumlagefähigen Leistungen jede Menge Verwaltungsaufgaben erfüllen, die auch nach Angaben der Vonovia nicht auf die Mieter umgelegt werden, so ergeben sich schnell Einnahmen in einer Größenordnung, die mehr als das Vierfache der Aufwendungen betragen.

Wie sich diese Gewinne auf die Geschäfts-Ergebnisse der Hauswarttochter auswirken, ist nicht bekannt. Die Vonovia veröffentlicht diese Werte nicht. Laut ihrem Konzernabschluss 2018 erzielte die Vonovia aus der Abrechnung von Betriebskosten aber einen Überschuss von 57,2 Mio. Euro. Bei anderen Vermietern liegen die Einnahmen aus den Betriebskosten normalerweise unter den Aufwendungen, zum Beispiel weil nicht alle Mietverträge eine Umlage zulassen. Die Vonovia aber will mit ihren Tochterunternehmen erklärter Maßen Gewinne machen. Intern schlägt sie diese Gewinne dem Geschäftssegment „Value Add“ zu, dessen operative Gewinne 2018 um 19 Prozent stiegen.

Derartige Geschäftszahlen bestätigen das Misstrauen, das aufmerksame MieterInnen schon lange gegen die Hauswartabrechnung der Vonovia hegen. Die Objektbetreuer machen sich nämlich in vielen Wohngebieten äußerst rar. Der MieterInenverein hat immer wieder versucht, von der Vonovia die Einsichtnahme in die Rechnungen und Hauswartverträge zu erhalten, um so die tatsächlich entstandenen Kosten überprüfen zu können. Aber statt diese selbstverständliche Vermieterpflicht zu erfüllen, schickt die Vonovia immer wieder nur „Rechnungen“, die sich ihre Tochterunternehmen und Geschäftsbesorgungsverträge, die sich diese Firmen untereinander schreiben. Neben diesen Verträgen gibt es auch ausführliche „Leistungsbeschreibungen“ und „Tätigkeitsnachweise“, in denen kleinste Hausmeisterverrichtungen, wie etwa die Prüfung der Schlösser, mit Datumsangeben enthalten sind. Nur eines enthalten all diese Computer-Ausdrucke nicht: Preise für die beauftragten Verrichtungen. Ein Dienstleistungsvertrag ohne Preisbestimmung aber ist unsinnig.

Der MieterInnenverein wirft der Vonovia vor, Scheinbelege zu versenden, die mit den tatsächlichen Kosten und auch mit den tatsächlichen Leistungen der Hauswarte wenig zu tun haben. Die „Tätigkeitsnachweise“ enthalten zum Teil Leistungen, die an dem abgerechneten Haus gar nicht anfallen und die nachweislich von Mietern selbst durchgeführt werden, zum Beispiel das Säubern von Müllstandplätzen. Nicht genug also, dass die Vonovia an der Kostenumlage verdient, ihre Abrechnungen beruhen auch noch auf falschen Angaben.

Jahr für Jahr hat der MieterInnenverein dieser Abrechnungspraxis widersprochen. Mieten halten Nachforderungen aus den Abrechnungen zurück. Aber Korrekturen nahm der Knzren nicht vor. Auch nicht in den Fällen, in denen der MieterInneverein an die Öffentlichkeit ging und die Staatsanwaltschaft informierte.

Im letzten März erhielt der MieterInnenverein Witten von der Vonovia ein großes Paket mit hunderten Seiten Belegen für über 20 Abrechnungseinheiten. Die meisten dieser Papiere waren längst bekannt. Die entscheidenden Vertragswerke, zum Beispiel zu den Hausmeistern, fehlten erneut. Der MieterInnenverein fühlt sich in seinem Verdacht bestätigt: Die Hausmeisterkosten der Vonovia sind in weiten Teilen vorgetäuscht. Wahrscheinlich ist dies nicht nur in Witten so. Das Urteil des Amtsgerichts München ist ein weiterer Beleg für den Vorwurf, dass die Vonovia die üblichen Regeln einer transparenten Abrechnun   systematisch bricht.

In einem Schreiben an die Vonovia vom 11. April 2019 fasste der MieterInnenverein seine Vorwürfe zu den Hausmeisterkosten für alle Wittener Wohngebiete zusammen: „Die von uns geforderte Einsichtnahme in das Vertragswerk wird von Ihnen weiterhin verweigert. Die angeblichen Kosten sind   nicht belegt. Die Kosten sind außerdem aus inhaltlichen Gründen überwiegend nicht umlagefähig, der umlagefähige Anteil ist krass überhöht. In Ihren Abrechnungen beziehen Sie sich u.a. auch auf Leistungen, die nachweislich nicht angefallen sind. Auch nach nachdrücklichen Hinweisen werden diese Fehler von Ihnen weder widerlegt noch korrigiert. Es liegen seit vielen Jahren keine belegten und umlagefähigen Hausmeisterleistungen vor. Wir fordern Sie auf, die Kosten der Jahre 2015-2016 an alle Mieter zu erstatten.“

Natürlich gibt es darauf keine Antwort.

— Knut Unger, Sprecher MieterInnnenverein Witten u. Umg. e.V. Habitat Netz e.V. mobil: ++49-(0)157-58067500