Nachbetrachtung zu den Baumfällungen in der Keltersiedlung Zuffenhausen

24.09.2019
Fragen zu den Baumfällungen in der Keltersiedlung an den Bezirksbeirat in Zuffenhausen.
„Anfang des Jahres 2019 wurden in der Keltersiedlung vor dem Abriss der Häuser die Bäume dort gefällt. Wenn man die Fällungen mit dem Baumgutachten des Sachverständigen Hartmut Neidlein vom September 2013 vergleicht, kann man feststellen, dass mindestens 19 alte hohe Bäume gefällt worden sind, die in dem Gutachten mit dem Vermerk „Erhalt“ (Priorität 1 und 2) versehen worden sind.


Warum wurde dieses Baumgutachten erstellt, wenn dann doch die Bäume, die der SWSG im Wege sind, gefällt wurden? Wie hoch waren die Kosten für dieses Baumgutachten?
Ist es richtig, dass für diese Bäume, die als erhaltenswert eingestuft worden sind und die gefällt wurden, Ersatz gepflanzt werden muss?
Es sind schon viel zu viele Bäume gefällt worden – aus Klimasicht ist keiner dieser alten Bäume ersetzbar.
Wir fragen hiermit die Mitglieder des Bezirksbeirats, wie sie zu diesem Verlust an grüner Lunge in Zuffenhausen stehen und welche Maßnahmen, wenigstens Neupflanzungen – wie viele und an welchen Orten – vorgesehen sind.“

Sobald die Antwort des Bezirksbeirates kommt, werden wir sie hier einstellen.

Als Anhang das Baumgutachten mit den Markierungen des Ist-Zustandes.

Baumgutachten – Resultat

Anmerkung zu Baumgutachten-Resultat Keltersiedlung

In dem Baumgutachten-Resultat, immerhin schon aus dem Jahre 2013 ist auf Seite 3, Beschreibung der Bäume, bei Baum Nr. 8 die Rede von: „… bei Abriss nicht zu retten“.

Das kann man nun verstehen, wie man will. Ich sehe das als einen versteckten Hinweis auf einen Abriss der Häuser in der Ingelfinger Str., trotz eines Schreibens der SWSG, worin uns, den Bewohnern dieser Straße, sozusagen im Nachhinein ein Versprechen auf eine Sanierung und keinesfalls auf einen Abriss gegeben wurde!

Siehe Schreiben der SWSG: Schreiben SWSG 2016

 

Am 31.10.2019 kam die Antwort der Stadtverwaltung:

Von:    Gerhard Hanus/BezA_Zuffenhausen/LHS/DE
Datum:    30.10.2019 18:54
Betreff:    Fwd: Einwohnerfragen Zuffenhausen
Weitergehende Informationen bezüglich der Bebauungspläne „Keltersiedlung
(Zu 258)“ und „Ludwigsburger, Colmarer, Friesenstraße (Zu 246)“ finden Sie
auch unter den folgenden Links:
Beantwortung der Einwohnerfragen
Bettina Oeding
Warum wurde ein Baumgutachten erstellt, wenn die Bäume dann doch gefällt
wurden?
            · Im bisher schon als Wohnquartier genutzten Teil weisen die
            Freiflächen vor allem im Westen einen großen Baumbestand auf
            und werden zum überwiegenden Teil als Hausgärten genutzt. Auf
            Basis eines Baumgutachtens wurde der vorhandene Baumbestand
            erfasst, um in der späteren Planung und Ausführung prüfen zu
            können, ob Baumstandorte integriert werden können. Eine
            Bestandserfassung aller im Planungsgebiet (Bereich allgemeines
            Wohngebiet sowie öffentliche Grünfläche im Bereich der
            allgemeinen Wohngebiete) vorhandener Bäume wurde durch einen
            öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für
            Verkehrssicherheit von Bäumen,
            Gehölzschadens-/Gehölzwertermittlung und Baumpflege im Jahr
            2013 durchgeführt. Durch den baulichen Abbruch im allgemeinen
            Wohngebiet sowie zwingend notwendiger flächendeckender Boden-
            und Grundwassersanierungen und der geplanten Neubebauung des
            Planungsgebietes mit einer größeren baulichen Dichte (einschl.
            Tiefgaragenplanung) können die bestehenden Grünstrukturen in
            den allgemeinen Wohngebieten nicht vollständig erhalten werden.
      Wie hoch waren die Kosten für das Baumgutachten?
            · Die Kosten für das Gutachten über den Baumbestand sind dem
            Amt für Stadtplanung und Wohnen nicht bekannt. Die Beauftragung
            erfolgte durch die SWSG.
      Ist es richtig, dass für die Bäume, die als erhaltenswert eingestuft
      wurden, Ersatz gepflanzt werden muss?
            · Die Umsetzung des Bebauungsplans „Keltersiedlung (Zu 258)“
            sowie zwingend notwendige flächendeckende Boden- und
            Grundwassersanierungen führen im Bereich des allgemeinen
            Wohngebiets sowie innerhalb der Gemeinbedarfsfläche zu 19
            notwendigen Rodungen von Baumstandorten sehr guter bis
            gute/mittlere Vitalität. Der Bebauungsplan sieht als Ersatz für
            die Fällung der Bäume 43 Neupflanzungen vor. Fünf Bäume werden
            als zu Erhalten sowie bei Abgang gleichwertig zu ersetzen
            festgesetzt.
      Welche Ausgleichsmaßnahmen sind wo genau geplant?
            · Der Bebauungsplan „Keltersiedlung“ wird als Bebauungsplan der
            Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt, um eine bisher
            bereits bebaute Fläche mit größerer baulicher Dichte neu zu
            bebauen. Unter anderem werden die auf Grund der Planaufstellung
            zu erwartenden Eingriffe gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als vor
            der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig betrachtet,
            weshalb ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Eine Bilanzierung
            von Eingriff und Ausgleich ist deshalb entbehrlich. Unabhängig
            hiervon wurden die wesentlichen Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6
            Nr. 7 BauGB ermittelt, bewertet und in die Abwägung
            eingestellt. Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt durch den
            Bebauungsplan „Keltersiedlung“ sind nicht zu erwarten. Mit
            Integration von grünordnerischen Maßnahmen im Plangebiet wie
            der Dachbegrünung, der Verpflichtung, Bäume zu erhalten und zu
            pflanzen sowie die Tiefgarage und die nicht überbaubaren
            Grundstücksflächen zu begrünen und zu bepflanzen, wurden
            Festsetzungen im Sinne der Grünordnung im Plangebiet
            aufgenommen.
      W. S.
      Keltersiedlung: Warum geht es nicht weiter? Ist die Baugenehmigung
      noch nicht erteilt worden?
            · Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche
            Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Stuttgarter
            Amtsblatt vom 24. Oktober 2019 in Kraft. Das
            Baugenehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
      Abriss in der Ludwigsburger Straße: Wann wird damit begonnen?
            · Zum geplanten Abriss liegen dem Amt für Stadtplanung und
            Wohnen keine Informationen vor.
                  Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche
                  Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Stuttgarter
                  Amtsblatt vom 4. Oktober 2019 in Kraft. Das
                  Baugenehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.