24.09.2019
Fragen zu den Baumfällungen in der Keltersiedlung an den Bezirksbeirat in Zuffenhausen.
„Anfang des Jahres 2019 wurden in der Keltersiedlung vor dem Abriss der Häuser die Bäume dort gefällt. Wenn man die Fällungen mit dem Baumgutachten des Sachverständigen Hartmut Neidlein vom September 2013 vergleicht, kann man feststellen, dass mindestens 19 alte hohe Bäume gefällt worden sind, die in dem Gutachten mit dem Vermerk „Erhalt“ (Priorität 1 und 2) versehen worden sind.
Warum wurde dieses Baumgutachten erstellt, wenn dann doch die Bäume, die der SWSG im Wege sind, gefällt wurden? Wie hoch waren die Kosten für dieses Baumgutachten?
Ist es richtig, dass für diese Bäume, die als erhaltenswert eingestuft worden sind und die gefällt wurden, Ersatz gepflanzt werden muss?
Es sind schon viel zu viele Bäume gefällt worden – aus Klimasicht ist keiner dieser alten Bäume ersetzbar.
Wir fragen hiermit die Mitglieder des Bezirksbeirats, wie sie zu diesem Verlust an grüner Lunge in Zuffenhausen stehen und welche Maßnahmen, wenigstens Neupflanzungen – wie viele und an welchen Orten – vorgesehen sind.“
Sobald die Antwort des Bezirksbeirates kommt, werden wir sie hier einstellen.
Als Anhang das Baumgutachten mit den Markierungen des Ist-Zustandes.
Baumgutachten – Resultat
Anmerkung zu Baumgutachten-Resultat Keltersiedlung
In dem Baumgutachten-Resultat, immerhin schon aus dem Jahre 2013 ist auf Seite 3, Beschreibung der Bäume, bei Baum Nr. 8 die Rede von: „… bei Abriss nicht zu retten“.
Das kann man nun verstehen, wie man will. Ich sehe das als einen versteckten Hinweis auf einen Abriss der Häuser in der Ingelfinger Str., trotz eines Schreibens der SWSG, worin uns, den Bewohnern dieser Straße, sozusagen im Nachhinein ein Versprechen auf eine Sanierung und keinesfalls auf einen Abriss gegeben wurde!
Siehe Schreiben der SWSG: Schreiben SWSG 2016
Am 31.10.2019 kam die Antwort der Stadtverwaltung:
Von: Gerhard Hanus/BezA_Zuffenhausen/LHS/DE
Datum: 30.10.2019 18:54
Betreff: Fwd: Einwohnerfragen Zuffenhausen
Weitergehende Informationen bezüglich der Bebauungspläne „Keltersiedlung
(Zu 258)“ und „Ludwigsburger, Colmarer, Friesenstraße (Zu 246)“ finden Sie
auch unter den folgenden Links:
Beantwortung der Einwohnerfragen
Bettina Oeding
Warum wurde ein Baumgutachten erstellt, wenn die Bäume dann doch gefällt
wurden?
· Im bisher schon als Wohnquartier genutzten Teil weisen die
Freiflächen vor allem im Westen einen großen Baumbestand auf
und werden zum überwiegenden Teil als Hausgärten genutzt. Auf
Basis eines Baumgutachtens wurde der vorhandene Baumbestand
erfasst, um in der späteren Planung und Ausführung prüfen zu
können, ob Baumstandorte integriert werden können. Eine
Bestandserfassung aller im Planungsgebiet (Bereich allgemeines
Wohngebiet sowie öffentliche Grünfläche im Bereich der
allgemeinen Wohngebiete) vorhandener Bäume wurde durch einen
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für
Verkehrssicherheit von Bäumen,
Gehölzschadens-/Gehölzwertermittlung und Baumpflege im Jahr
2013 durchgeführt. Durch den baulichen Abbruch im allgemeinen
Wohngebiet sowie zwingend notwendiger flächendeckender Boden-
und Grundwassersanierungen und der geplanten Neubebauung des
Planungsgebietes mit einer größeren baulichen Dichte (einschl.
Tiefgaragenplanung) können die bestehenden Grünstrukturen in
den allgemeinen Wohngebieten nicht vollständig erhalten werden.
Wie hoch waren die Kosten für das Baumgutachten?
· Die Kosten für das Gutachten über den Baumbestand sind dem
Amt für Stadtplanung und Wohnen nicht bekannt. Die Beauftragung
erfolgte durch die SWSG.
Ist es richtig, dass für die Bäume, die als erhaltenswert eingestuft
wurden, Ersatz gepflanzt werden muss?
· Die Umsetzung des Bebauungsplans „Keltersiedlung (Zu 258)“
sowie zwingend notwendige flächendeckende Boden- und
Grundwassersanierungen führen im Bereich des allgemeinen
Wohngebiets sowie innerhalb der Gemeinbedarfsfläche zu 19
notwendigen Rodungen von Baumstandorten sehr guter bis
gute/mittlere Vitalität. Der Bebauungsplan sieht als Ersatz für
die Fällung der Bäume 43 Neupflanzungen vor. Fünf Bäume werden
als zu Erhalten sowie bei Abgang gleichwertig zu ersetzen
festgesetzt.
Welche Ausgleichsmaßnahmen sind wo genau geplant?
· Der Bebauungsplan „Keltersiedlung“ wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt, um eine bisher
bereits bebaute Fläche mit größerer baulicher Dichte neu zu
bebauen. Unter anderem werden die auf Grund der Planaufstellung
zu erwartenden Eingriffe gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als vor
der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig betrachtet,
weshalb ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Eine Bilanzierung
von Eingriff und Ausgleich ist deshalb entbehrlich. Unabhängig
hiervon wurden die wesentlichen Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB ermittelt, bewertet und in die Abwägung
eingestellt. Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt durch den
Bebauungsplan „Keltersiedlung“ sind nicht zu erwarten. Mit
Integration von grünordnerischen Maßnahmen im Plangebiet wie
der Dachbegrünung, der Verpflichtung, Bäume zu erhalten und zu
pflanzen sowie die Tiefgarage und die nicht überbaubaren
Grundstücksflächen zu begrünen und zu bepflanzen, wurden
Festsetzungen im Sinne der Grünordnung im Plangebiet
aufgenommen.
W. S.
Keltersiedlung: Warum geht es nicht weiter? Ist die Baugenehmigung
noch nicht erteilt worden?
· Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche
Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Stuttgarter
Amtsblatt vom 24. Oktober 2019 in Kraft. Das
Baugenehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Abriss in der Ludwigsburger Straße: Wann wird damit begonnen?
· Zum geplanten Abriss liegen dem Amt für Stadtplanung und
Wohnen keine Informationen vor.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche
Bauvorschriften traten mit Bekanntmachung im Stuttgarter
Amtsblatt vom 4. Oktober 2019 in Kraft. Das
Baugenehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.