Gemeinderatsbeschluss über den Bebauungsplan für die Keltersiedlung

Am 26. September 2019 tagte der Gemeinderat und beschloss den Bebauungsplan für die Keltersiedlung (in der übrigens nach den brachialen Baumfällungen und dem Abriss der Häuser seit Monaten nichts geschehen ist) mit 4 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen.

„Die Anregungen der Bürger, die während der öffentlichen Auslegung eingingen, konnten nicht berücksichtigt werden.“

Im Protokoll ist weiter vermerkt: „OB Kuhn weist darauf hin, dass StR Adler wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teilnehmen dürfe. Dieser verlässt daraufhin den Saal.“
(Link zu den Gemeinderatsprotokollen: https://www.stuttgart.de/external/show/ratsdokumente


Laut Protokoll hatte Tom Adler das Wort ergriffen:
„Zunächst begründet StR Adler (Die FrAKTION LINKESÖS PIRATEN Tierschutzpartei), warum sich seine Fraktion der Stimme enthalten werde. Insbesondere betont er, dass seine Fraktion nie grundsätzlich gegen Nachverdichtung in der Keltersiedlung argumentiert, sondern sich für eine behutsame, sozialökologische und vor allem auch klimaverträgliche Nachverdichtung ohne Abbruch, z. B. durch Aufstockung und Anbauten sowie energetische Sanierung, ausgesprochen habe.“

Am 2. Oktober 2019 schob OB Kuhn einen Widerspruch gegen den Gemeinderatsbeschluss nach:

Der Gemeinderat müsse in der Sitzung am 17. Oktober 2019 erneut über den Bebauungsplan abstimmen, denn „nach § 18 GemO darf der ehrenamtlich tätige Bürger weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn ihm die Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. … Dementsprechend führt schon die Möglichkeit der individuellen Betroffenheit zum Ausschluss, wenn das Ratsmitglied quasi in eigener Sache entscheidet. Hiervon ausgehend besteht bei Herrn StR Adler ein Mitwirkungsverbot …, da nicht nur über die Satzung, sondern implizit auch über die gegen den Plan erhobenen Anregungen und Bedenken … abgestimmt wird. Herr StR Adler hat selbst eine Einwendung gegen den Bebauungsplan erhoben, so dass er gleichsam über seine eigene Einwendung mitentscheiden würde, so dass ein individuelles Sonderinteresse gegeben ist. …“ Siehe: Widerspruch Kuhn gegen Gemeinderatsbeschluss Keltersiedlung

Tom Adler, einer der wenigen im Gemeinderat, die für den Erhalt und Ausbau der Keltersiedlung gekämpft haben, ist also „befangen“, hat „individuelle Sonderinteressen“. Weil er die Keltersiedlung retten wollte. Die anderen Gemeinderatsmitglieder, die zum Teil gleichzeitig Mitglieder im Aufsichtsrat der SWSG sind und in dieser Position für den Abriss und den Bebauungsplan Partei ergreifen, sind kein bisschen befangen und dürfen munter abstimmen!?

Silvia Fischer z.B., für die Grünen im Gemeinderat und seit Jahren im Aufsichtsrat der SWSG, hat zu den Abrissen in der Auricher und Olnhauser Straße 2012 argumentiert, dass es „in Rot problematische Ecken“ gebe, und man mit Neubauten eine „größere soziale Durchmischung“ erreichen wolle. Ist sicher übertragbar auf die Keltersiedlung.

Dort, wo Menschen gerne in bezahlbaren Wohnungen leben, müssen diese aus Profitgründen weichen, die soziale Lage der MieterInnen haben diese „Volksvertreter“ nicht im Blick.

Wir finden die Einlassungen von OB Kuhn einen beispiellosen Vorgang, um Kritiker der städtischen Wohnungspolitik auszuschalten. Die einzigen Gemeinderatsmitglieder, die ohne Wenn und Aber auf Seiten der MieterInnen stehen, sind eben die VertreterInnen von Die FrAKTION LINKESÖS PIRATEN Tierschutzpartei.