Wie Vonovia mit den MieterInnen umgeht … Ein aktuelles Beispiel aus Zuffenhausen

Im März 2019 gab es in einem Wohnhaus der Vonovia in der Schrozberger Straße in Zuffenhausen einen Wasserschaden, der mehrere Wohnungen betraf.

Bis heute (November 2019) hat Vonovia die Schäden in den betroffenen Wohnungen nicht vollständig behoben. Eine betroffene Mietpartei zahlt seit zwei Monaten keine Miete mehr an Vonovia. Reparaturen von Vonovia bleiben aus.

Es gibt in dem Haus weitere Schäden, die Vonovia nicht behebt. Ein Nachbar hat sei fünf Jahren Schimmel in der Wohnung, bei einer Nachbarin lässt sich ein Fenster nicht mehr öffnen usw. usw.

Die dreiköpfige Familie kämpft seit dem Wassereinbruch mit Hilfe des Mietervereins, um wieder eine bewohnbare Wohnung zu erhalten. Da auch der Keller von dem Wasserschaden betroffen ist, lagern die zu rettenden Dinge aus dem Keller nun auch noch in der Wohnung. Man kann sich vorstellen, dass ein vernünftiges Wohnen so nicht möglich ist.

Für die betroffene Dreizimmerwohnung müssen monatlich 750 Euro an Vonovia gezahlt werden, inkl. Wasser und Heizung (darin enthalten 59.90 € für Schönheitsreparaturen (!!!)). In zwei der drei Zimmer funktionieren Heizkörper seit Jahren nicht. Der Vermieter wurde mehrmals darauf hingewiesen.

Ebenso ins Bild der totalen Ignoranz der Vermieter passt, dass es eine Anweisung von Vonovia für die BewohnerInnen gibt, das Trinkwasser aus dem Wasserhahn abzukochen, bevor man es trinkt, weil die Leitungen nicht sicher seien … Und das in Stuttgart, das sich für sein gutes Trinkwasser rühmt! [Herr Kuhn, hören Sie das?!]

Die in der Schrozberger Straße von Vonovia beauftragte Firma B. hat die Tapeten mit starkem Schimmelbefall nur teilweise entfernt, da sie die Kosten für Renovierung von der Versicherung der Vonovia nicht voll bezahlt bekäme.

Vonovia, aufgefordert von der Mietpartei zu einer Wohnungsbesichtigung nach der nicht sachgemäßen Beseitigung der Schäden, behauptet nun, für eine Terminvereinbarung die Mietpartei nicht erreicht zu haben, so dass bis heute kein offizieller Vertreter von Vonovia kam und sich die weiterhin vorhandenen Schäden angeschaut hat.

Einige Begebenheiten aus den letzten Monaten:

Am 08.08.2019 schrieb die betroffene Mietpartei an Vonovia:

„Sehr geehrter Herr …, sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die Sanierung in Bezug auf den Wasserschaden. Mit der eingeleiteten Maßnahme bin ich in keinster Weise einverstanden. Es kann nicht sein, dass nur teilweise die Tapeten entfernt werden und der Rest so bleibt. Diese Tapeten zeigen teilweise Schimmelspuren und haben eine modrige Ausdünstung. Zudem entsteht ein Gelbschimmelfleck (unterschiedliche Tapetenstruktur und Farbe). Dies werde ich so nicht akzeptieren, zumal es sich auch noch um kleine Räumlichkeiten handelt, d.h. der Gesamteindruck gleich erfassbar ist. Bitte verständigen Sie die beauftragte Firma und regulieren Sie den Arbeitsauftrag. Ich werde sonst die weitere Schadensbehebung stoppen.
Mit der Bitte um Klärung und Rückmeldung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen“

In ihrer Verzweiflung wendet sich die Familie auch an das Stuttgarter Gesundheitsamt:

Donnerstag, 5. September 2019

An: gesundheitsamt@stuttgart.de
Betreff: Wohnungsbesichtigung zum Schimmelbefall

„Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines Wasserschadens leide ich seit dem 20.03.2019 unter Atemwegsbeschwerden, Halskratzen, Heiserkeit, Bauchschmerzen, Übelkeit, andauernden Kopfschmerzen und Schlafstörungen. Deshalb bitte ich Sie um baldmögliche Wohnungs-Besichtigung zur Überprüfung meines Wohnzustands.
Die erst nach fünf Monaten von meiner Vermieterin Vonovia beauftragte Firma B. war nicht in der Lage, die mit Schimmel befallenen Tapeten (siehe Bildanhang) im Badezimmer und im WC fachmäßig zu entfernen. Fachgerechte Sanierungs-Arbeiten sind bis dato nicht in Sicht.
Mein derzeitiger Wohnzustand ist miserabel, menschenunwürdig und Vermieterpflicht verletzend.
Ich hatte in der Wohnung eine Zimmertemperatur durch die von drei Trocknungsgeräten produzierte Wärme von 48 Grad und dies im Zeitraum von 01.08.2019 bis 30.08.2019.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mein Anliegen wahrnehmen und mir eine Rückmeldung geben könnten.
Mit freundlichen Grüßen.“

Am 16.09.2019 schrieb das Gesundheitsamt zurück:

Sehr geehrte …,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Schimmelbefalls.
Leider kann das Gesundheitsamt Stuttgart Ihrer Bitte einer Wohnungsbesichtigung nicht nachkommen. Zum einen verfügt das Gesundheitsamt Stuttgart über kein entsprechendes Personal, zum anderen handelt es sich primär um ein privatrechtliches Problem zwischen dem Mieter und Eigentümer der Wohnung.
Ich muss Sie deshalb bitten, sich mit Ihrem Anliegen an Ihren Vermieter zu wenden.
Eventuell kann Ihnen auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart weiterhelfen (z. B. mit einer Beratung hinsichtlich einer Mietminderung, wenn der Mangel – hier: Schimmelbefall-  nicht abgestellt wird).
Mit freundlichen Grüßen

Landeshauptstadt Stuttgart
Gesundheitsamt“

Nach all diesem Ungemach wurde der Familie eine sog. „Umsetzwohnung“ angeboten, bis die Schäden behoben seien.

Am 18.09.19 schrieb Vonovia:

„Sehr geehrter Herr …,

aufgrund des Wasserschadens in Ihrer Wohnung Schrozberger Straße möchten wir Ihnen als vorrübergehende Ausweichwohnung den Bauerweg anbieten. Bitte setzen Sie sich mit dem Objektbetreuer … in Verbindung und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit ihm.

Mit freundlichen Grüßen
Immobilienservice Vonovia

Am 23.09.19, 22:04 schrieb die Mietpartei daraufhin an Vonovia:

„Sehr geehrte …,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund Ihrer Mailnachricht habe ich mich heute Mittag bezüglich der vorübergehenden Wohnungsmöglichkeit mit Herrn … in Verbindung gesetzt. Allerdings habe ich … mitgeteilt bekommen, dass die Wohnung, die uns zur Verfügung stehen sollte, nicht möbliert ist. Dies entspricht doch in keiner Weise unserem momentanen Ausnahmezustand. Was mir immer noch nicht klar und verständlich ist, was sollen ich und meine zwei (erwachsenen) Kinder mit einer leeren Wohnung anfangen? Woher sollen wir die Mittel für die Wohnungseinrichtung her beschaffen? Mit der Bitte um baldmögliche Klärung und Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen.“

Dann kam die Stromrechnung für die Familie!

Knapp 490 Euro mehr als bereits durch die Abschläge bezahlt. Verursacht durch die Trocknungsgeräte. Auch hier wieder – die Familie bleibt auf den nicht durch sie verursachten Schäden sitzen! Sie muss sich kümmern, dass Vonovia, der Auftraggeber, ihr den Betrag zurückzahlt.

Der Stromanbieter schreibt:
Ihre Anfrage vom 1. Oktober 2019 (VK …)

Sehr geehrte …,

Aufgrund Ihres Wasserschadens und der damit verbunden Trocknung haben Sie einen erhöhten Stromverbrauch (laut Karte der Fa. B. in Höhe von 1.908 kWh), den wir Ihnen insgesamt in Rechnung gestellt haben. Entsprechend unserem bestehenden Stromliefervertrag ist ein Arbeitspreis in Höhe von 25,48 Cent/kWh (brutto) vereinbart. Daraus ergibt sich für Sie ein Mehrbetrag in Höhe von 486,16 € (brutto). Wir bitten Sie, diesen errechneten Betrag gemeinsam mit dem Dokument der Fa. B. Ihrer Versicherung anzuzeigen.

Eine Korrektur unserer Rechnung vom 23.09.2019 erfolgt nicht. Der Rechnungsbetrag ist somit in voller Höhe von Ihnen zu begleichen. Das Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wurde der Gesamtbetrag aus Ihrer Rechnung in Höhe von 596,15 € bereits abgebucht (Fälligkeit 07.10.2019).

Für diese Vorgehensweise bitten wir um Ihr Verständnis.

Jedoch werden wir Ihr Einverständnis vorausgesetzt Ihren monatlichen Abschlag von aktuell 146 € (siehe Rechnung) auf 50 € reduzieren. Diesen Abschlagsbetrag werden wir erstmalig ab dem 30. Oktober dann von Ihrem Konto abbuchen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, könne Sie sich gern an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen“

Nach Fristsetzung durch den Mieterverein zum 31.10.2019 erreicht die Familie am 7.11.2019 (der Brief selbst ist datiert auf den 31.10.2019) ein Schreiben von Vonovia, in dem unter Androhung einer „einstweiligen Verfügung“ die Mietpartei aufgefordert wird, sich bis zum 13.11.2019 beim Techniker der Vonovia zwecks Terminvereinbarung zur „Besichtigung Ihres Wasserschadens“ zu melden.

Fotos der betroffenen Stellen in der Wohnung:

Toilettenwand und -decke

Badezimmer

Küche