VONOVIA: Landgericht erklärt Mieterhöhung nach Modernisierung erneut für nicht rechtens

In Stuttgart-Münster hat die VONOVIA 2018 fünf Häuser modernisiert.  Das Amtsgericht Bad Cannstatt hat das Mieterhöhungsverlangen am 20.10.2020 aufgrund einer Feststellungsklage für nicht wirksam erklärt.

Aus den angekündigten 22 Wochen Bauarbeiten wurde eine Baustelle, die ein Jahr und 22 Wochen gedauert hat. Im Januar 2018 wurde für eine Wohnung eine Mieterhöhung nach der Modernisierung von 262,14 Euro angekündigt. Nach Mieterprotesten in Stuttgart und bundesweit hat die VONOVIA erklärt die Mieterhöhung auf 8% bzw. 3 Euro pro Quadratmeter zu reduzieren. Am 28.8.2019 verschickte die VONOVIA eine Mieterhöhung über 167,75 Euro im Monat. Diese Mieterhöhung ist nicht rechtens. Das Amtsgericht Bad Cannstatt kommt in seinem Urteil vom 20.10.2020 zu dem Schluss, dass das Mieterhöhungsverlangen der VONOVIA für den Mieter nicht nachvollziehbar ist, weil die Einzelgewerke nicht aufgeführt sind. Die unter Vorbehalt bezahlte Mieterhöhung ab 1.11.2019 muss von der VONOVIA zurückbezahlt werden.

Die VONOVIA ist gegen das Urteil des Amtsgerichts in Berufung gegangen. Das Landgericht Stuttgart hat mit einem Urteil vom 23.06.2021 das Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Die VONOVIA muss die 12 Monate lang unter Vorbehalt bezahlte Mieterhöhung über 2.013 Euro zurückbezahlen.

Die VONOVIA Mieterinitiative der Region Stuttgart hat die VONOVIA in einem Brief aufgefordert allen Mietern die ohne Rechtsgrund erhöhte Miete zurückzuerstatten.