Mieterversammlungen zu Nebenkostenabrechnungen der SWSG 2022

Seit Anfang November verschickt die SWSG die Nebenkostenabrechnungen für 2022. Wie jedes Jahr gilt: Sie müssen die Abrechnungen nicht einfach akzeptieren, sondern Sie haben ein Recht zu überprüfen, ob die Abrechnung korrekt ist. Kommen Sie zu unseren Mieterversammlungen.

Folgende Termine für Mieterversammlungen stehen bereits fest:

Montag 20. November um 19.00 Uhr im Familienzentrum T-Rio 9A, Abelsbergstr. 9a, U-Bahn-Haltestelle Raitelsberg 

Montag 27. November um 19.00 Uhr im Cafe des Stadtteilhauses Hallschlag (AWO), Am Römerkastell 69

Dienstag 5. Dezember um 18.00 Uhr im Stadtteilzentrum Gasparitsch, Rotenbergstr. 125, U-Bahn-Haltestelle Raitelsberg

Donnerstag 14. Dezember 2023 von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Mietersprechstunde zur Nebenkostenabrechnung 2022 in den Räumen des Bürgerforums Lauchhau-Lauchäcker, Meluner Str. 12.

Bitte bringen Sie die Nebenkostenabrechnung 2022 mit zur Versammlung und möglichst auch die Abrechnung von 2021.

Flyer für Mieterversammlungen in Stuttgart-Ost

Ost_Flyer

Flyer für Mieterversammlung im Hallschlag

Hallschlag_Flyer

 

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Vorab möchten wir auf einige wichtige Dinge hinweisen:

* Wenn Sie Ihre Abrechnung prüfen wollen, dann können Sie von der SWSG Einsicht in die Belege fordern. Dazu können Sie einfach dieses Musterschreiben ausfüllen und an die SWSG schicken.

Hier können Sie den Musterbrief runterladen

Nachzahlung sind nicht sofort fällig, sondern erst dann wenn die SWSG die Rechnungen, Verträge und Leistungsverzeichnisse für die Abrechnung vorgelegt hat und wenn sich durch die Belegprüfung die Richtigkeit der Abrechnung bestätigt. Falsch oder zu unrecht abgerechnete Kosten muss die SWSG korrigieren.

* Wichtig in diesem Jahr: die SWSG erhöht den meisten Mieterinnen und Mietern pauschal die Heizkostenvorauszahlung, also die monatliche Abschlagszahlung für die Heizung. Soweit wir bisher gesehen haben, wird in Häusern mit Gasheizung pauschal um 50% erhöht und bei Fernwärme um 25%. Wichtig: sie müssen diese pauschale Erhöhung nicht bezahlen! Die SWSG kann von Ihnen maximal die Heizkosten von 2022 geteilt durch 12 fordern und nicht mehr!
Unter diesem Link, finden Sie ein Beispiel für die Berechnung Ihrer Vorauszahlung und der neuen Warmmiete.

Sie sind nicht verpflichtet, die Berechnung der SWSG zu akzeptieren. Wenn Ihnen die SWSG hierbei Ärger macht, melden Sie sich umgehend bei uns.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns anrufen unter 0179 2634017