Landgericht München: VONOVIA muss Mieter*innen Belege für Hausmeisterdienste ihrer Tochtergesellschaft offen legen
Das Landgericht München hat am 14.5.2020 gegen die VONOVIA ein Urteil gefällt, das auch für alle anderen Mieter*innen von Bedeutung ist, weil die VONOVIA immer mehr sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen über ihrer Tochtergesellschaften als Betriebskosten abrechnet.
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