Mietobergrenzen 2019/20 für Hartz-IV-Empfänger*innen in Stuttgart

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat für 2019/2020 neue – viel zu niedrige – Obergrenzen für Hartz-4–Empfänger*innen  festgelegt. Falls das Jobcenter ihnen ihre Miete nicht mehr voll erstatten will, weil die Mietobergrenze überschritten ist, wenden Sie sich an uns: info@mieterinitiativen-stuttgart.de oder noch besser an die kostenlose Beratung durch BASIS. Siehe weiter unten.

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Mafia auf Stuttgarter Baustellen

„So konnte sich auf Baustellen eine parallele Wirtschaftswelt etablieren, die aus Sub-Sub-Subunternehmerketten, Scheinrechnungen, Scheinentsendungen, Scheinfirmen und Menschenhandel besteht.“ Dieser Satz stammt aus der Rede von Petra Reski bei der 450. Montagsdemo am 28.1.2019.

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Großspende von SWSG-Aufsichtsratsmitglied Tom Adler

Ende Dezember 2014 hat die Mehrheit im Gemeinderat die Erhöhung der „Aufwandsentschädigung“ für die Aufsichtsräte der städtischen Unternehmen  auf 1.500 Euro beschlossen. Nur die Fraktion SÖS-LINKE-PluS hat diese Erhöhung  abgelehnt. Zum dritten mal hat Tom Adler, Stadtrat von DIE LINKE und Mitglied im Aufsichtsrat der SWSG, seine „Aufwandsentschädigung“ über 1.500 Euro für 2018  als Spende an die Mieterinitiative überwiesen.

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