SWSG-Mieterinitiative informiert zum Winterdienst – Januar 2017
Winterdienst Mieter der SWSG bezahlen viel Geld für Winterdienst. Trotzdem wird dieser Dienst nach unseren Erfahrungen oft nicht vorschriftsmäßig durchgeführt. In Stuttgart müssen Gehwege von Montag bis Freitag bis 7.00 Uhr, Samstags bis 8.00 Uhr und Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr geräumt sein. Bei Schneefall muss bis abends um 21.00 Uhr geräumt werden. Für jedes Hausgrundstück muss ein Zugang zur Straße von einem Meter Breite geräumt werden. Das Streuen von Salz bei Schnellfall ist verboten und nur bei Blitzeis erlaubt. Wird trotzdem Salz gestreut, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die angezeigt werden sollte beim Amt für öffentliche Ordnung poststelle.32@stuttgart.de […]
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