Stuttgart, den 31.5.2016 Sehr geehrter Herr Wolf, sehr geehrte Damen und Herren vom Bau- und Wohnungsverein Stuttgart, mit Ihrer Aussage, das von den Mieterinitiativen erstellte Gegengutachten zur Beethovenstr. 60-70 sei „lächerlich“ (Stuttgarter Nachrichten, 22. Mai 2016) wollen Sie offenbar die Arbeit des von uns beauftragten Architekten abqualifizieren. Weder in den beiden Gerichtsprozessen noch gegenüber der Presse haben Sie mit belastbaren Fakten die Einschätzung unseres Architekten widerlegt, dass die „Bausubstanz in keiner Weise marode oder baufällig“ ist. Selbst das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung hat in einem Schreiben vom 18.12.2015 an einen Mieter klargestellt, dass die Gebäude nicht als „minderwertig“ eingestuft […]
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