Bezirksbeirat Stuttgart Vaihingen will Rückzahlung von Dosiermittelkosten an SWSG-Mieter*innen
Seit 2008 panscht die SWSG das Trinkwasser im Lauchhau mit Phosphat. Die SWSG hat dabei dreifach gegen die Trinkwasserverordnung verstoßen, weil sie die Mieter*innen nicht informiert, die Dosierung des Chemiecocktails nicht dokumentiert und die Begrenzung der Dosiermenge nicht eingehalten hat.
Hinzu kommt, dass die SWSG den Mieter*innen die Kosten des Dosiermittels über die Betriebskosten berechnet hat. Das waren über die Jahre nach unserer Hochrechnung 100.000 Euro. Eine Mieterin ist dagegen vor Gericht gegangen. Das Amtsgericht Stuttgart hat am 3.11.2017 entschieden, dass die Beimischung von Phosphat Korrosionsschutz ist und deshalb Instandhaltungskosten, die von der SWSG zu übernehmen sind.
Gegen dieses Urteil ist die SWSG in Berufung gegangen. Das Berufungsverfahren endete am Landgericht Stuttgart mit einem Vergleich, wonach die SWSG die Hälfte der Kosten des Dosiermittels abrechnen darf und die andere Hälfte selber übernehmen muss. Bisher hat die SWSG die Mieter*innen nicht über dieses Ergebnis informiert. Aufgrund der Verjährungsfrist gilt diese Regelung rückwirkend nur bis zum Jahr 2013.
Wir sind der Meinung, dass die SWSG allen Mieter*innen im Lauchhau die Kosten für das Dosiermittel rückwirkend bis 2008 zurückerstatten soll. Das sind um die 50.000 Euro. Denn aufgrund der Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung wurde erst 2014 im Rahmen der Kontrolle der Betriebskosten von einer Mieterin und der Mieterinitiative aufgedeckt, dass das Trinkwasser dosiert wird.
Hinzu kommt, dass die Mieter*innen einen gesundheitlichen Schaden von der Dosierung haben. Denn das Dosiermittel ist nicht dafür vorgesehen, über Jahre hinweg dem Trinkwasser beigefügt zu werden.
In einer mail vom 9.10.2017 schreibt die Trinkwasserabteilung des Bundesumweltamtes: „Aus unserer Sicht ist die Phosphatdosierung durchaus mit Risiken verbunden. Phosphat ist ein Nährstoff für Mikroorganismen und bei einer unsachgemäßen Dosierung und Lagerung der Chemikalien kann dies zu einer Verkeimung des Trinkwassers führen“. Es ist so, dass die SWSG das Dosiermittel in völlig überhitzten Heizungskellern lagert.
Die Fraktion SÖS-LINKE-PluS hat einen Antrag im Bezirksbeirat zur Rückerstattung von Dosiermittelkosten gestellt. Dieser Antrag wurde bei der Sitzung am 18.9.2018 einstimmig beschlossen. Vier Vertreter der CDU haben sich enthalten.