Gericht in Bremen verurteilt VONOVIA zur Rückerstattung von Mieterhöhungen nach Modernisierung

Bereits im April 2018  hatte das Amtsgericht Bremen eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung für nicht rechtens erklärt. Im Berufungsverfahren am Landgericht verlor die VONOVIA Ende August erneut. Jetzt gibt es eine Klagewelle, die weitere juristische Erfolge für die Mieterinnen gebracht hat.

 

Um die 40 weitere von Modernisierungen betroffene Mieter*innen haben Klageverfahren angestrengt. Fünf sind bis Ende September 2018   zugunsten der Mieter*innen ausgegangen,  drei sind rechtskräftig.  Das Gericht entschied, dass die unter  Vorbehalt bezahlten monatlichen Mieterhöhungen in Höhe von 172,72 Euro zuzüglich 5% Zinsen zurückzuzahlen sind.  Auch die Gerichtskosten muss die VONOVIA übernehmen. Beide mit Wohnraummietrecht befassten Kammern des Landgerichtes haben die Berufung der Vonovia(BBG) zurückgewiesen, ohne die Revision zum BGH  zuzulassen.