VONOVIA : Amtsgericht Stuttgart hält Mieterhöhung nach Modernisierung für nicht rechtens

Nachdem die VONOVIA in Hamburg, Bremen und anderen Städten mit ihren Mieterhöhungsschreiben nach Modernisierungen bereits gescheitert ist, hat das Amtsgericht Stuttgart ebenfalls eine Mieterhöhung für nicht rechtens erklärt.

Das Amtsgericht Stuttgart begründet die Unrechtmäßigkeit der Mieterhöhung wie die Gerichte in Bremen und Hamburg:

  • Das Mieterhöhungsverlangen enthält keine nachvollziehbare Berechnung und keine nachvollziehbare Erläuterung für den Instandsetzungsanteil
  • Die Gesamtkosten werden nicht ausreichend auf die Maßnahmen aufgeteilt
  • Die Kosten einzelner Gewerke sind nicht aufgeschlüsselt
  • Es ist unklar wie sich Kostenpositionen zusammensetzen

Hier das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.01.2020

Artikel in den Stuttgarter Nachrichten zu dem Amtsgerichtsurteil