Razzia bei VONOVIA und GWG. Korruption auf Kosten der MieterInnen

Am 7.3. 2023 hat die Staatsanwaltschaft 40 Büros und Privatwohnungen von Managern in der Zentrale der VONOVIA in Bochum und der GWG in Baden Württemberg durch Polizei und Zollfahnung durchsuchen lassen und vier Haftbefehle erteilt. Den Hauptschaden tragen die Mieterinnen und nicht die Aktionäre.  MieterInnen müssen sich gemeinsam für die Nichtbezahlung überhöhter Kosten und nicht erbrachter Leistungen organisieren und die Enteignung der Immobilienkonzerne unter demokratischer Verwaltung und Kontrolle fordern. Die Bereicherung von Aktionären und Managern auf Kosten der MieterInnen muss beendet werden.

Modernisierungsmieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen belegen aus Sicht der Mieterinitiativen schon lange, dass die VONOVIA nicht erbrachte Leistungen abrechnet und viele Kosten völlig überhöht sind. Dagegen wehren sich Mieterinnen der VONOVIA bundesweit erfolgreich. Auch vor Gericht verliert die VONOVIA regelmäßig aufgrund von intransparenten Abrechnungen und nicht belegter Kosten.

Wenn es nach den Compliance-Richtlinien von VONOVIA geht, dürfte es Gesetzesvorstöße und Korruption gar nicht geben. Es gibt sogar einen Verhaltenskodex mit „verbindlichen Richtlinien“ zur „Korruptionsprävention“.

Bereits im Dezember 2021 kam es zu einer anonymen detaillierten Strafanzeige mit Namen, Firmen, Höhe der Zuwendungen. Mehr als ein Jahr lang hat sich die Staatsanwaltschaft Zeit gelassen, um Beweismittel zu sichern und Täter festzunehmen. Es geht um Aufträge an Firmen mit überhöhten Rechnungen und Zahlungen für Leistungen, die nie erbracht wurden und für die die Auftraggeber hohe Sach- und Geldspenden bekamen. Strafrechtlich geht es um Bestechung, Bestechlichkeit, Betrug und Steuerhinterziehung und um Preisabsprachen.

Artikel in der Wirtschaftswoche am 7.3.2023

Artikel in der Süddeutschten Zeitung v. 8.3.2023: „So sollen VONOVIA-Manager geschmiert worden sein

Pressemeldung VONO!VIA MieterInnenbündnis vom 16.3.2023

Wir raten allen Mieterinnen und Mieter der VONOVIA und GWG gegen Nebenkostenabrechnungen aus 2021 und gegen Modernisierungsmieterhöhungen Widerspruch einzulegen und lückenlos Belege, Verträge, Leistungsverzeichnisse und Rapporte anzufordern. Dazu haben Sie bei den Betriebs- und Heizkosten ein Jahr nach Erhalt der Abrechnung Zeit. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Melden Sie sich bei uns.