Preise für Miete und Energie explodieren – MieterInnen auch

Mieterinnen und Mieter sind nicht verantwortlich für die Energiekrise. Deshalb dürfen sie auch nicht dafür zur Kasse gebeten werden. Die erhöhten Energiekosten sind die explodierenden Gewinne der Energiekonzerne. Eine pauschale Erhöhung der monatlichen Heizkostenvorauszahlung von 60% bei der SWSG oder 20% bei der VONOVIA ist unzulässig. Kein Mieter ist verpflichtet, das zu bezahlen.

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Landgericht: Energieversorger dürfen bei Preisgarantie keine Preise erhöhen

Bei Preisgarantie für Heinzenergie und Strom dürfen die Energieanbieter die Preise nicht erhöhen. Das gilt für alle Mieter mit Gasetagenheizung, Mieter mit Contracting-Verträgen und Mieter mit Verträgen mit Stromanbietern in denen für eine bestimmte Zeit eine Preisgarantie vertraglich zugesagt wurde. Viele Energieversorger versuchen gerade diese Preisgarantie zu ignorieren und erhöhen die Preise. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das unzulässig ist.

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SWSG-Mieterinitiative fordert: Mietbelastungsprüfung und Mietzuschuss weiter ermöglichen!

Der Vorstand der SWSG-Mieterinitiative forderte in einem Brief an die Geschäftsleitung der SWSG und den Aufsichtsrat der SWSG: Sehr geehrter Herr Sidgi, sehr geehrte Mitglieder im Aufsichtsrat der SWSG, Ende April 2022 verschickte die SWSG die Schreiben mit den Mieterhöhungsverlangen an ca. 1 3 000 Haushalte. Die erhöhten Mieten werden seit Juli bezahlt. In einem beiliegenden Schreiben an Mieter*innen frei finanzierter Wohnungen informierte die SWSG über die Möglichkeit der Mietbelastungsprüfung. Dort hieß es: „Ergibt die von der SWSG vorgenommene Prüfung Ihres Haushaltseinkommens, unter Berücksichtigung etwaiger Wohngeldansprüche, eine Mietbelastung, die im Verhältnis zur Brutto-Kaltmiete über 30 Prozent liegt, gewähren wir Ihnen für […]

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Fehlender Wärmemengenzähler: MieterInnen dürfen 15% der Heiz- und Warmwasserkosten kürzen

Seit 2014 muss die Wärmemenge für das Warmwasser bei Zentralheizungen mit Warmwasserbereitung  mit einem Wärmemengenzähler gemessen werden. Uns sind Häuser bei der SWSG, der VONOVIA und der Flüwo bekannt in denen diese Wärmemengenzähler fehlen. MieterInnen können deshalb bis ein Jahr nach Erhalt der Heizkostenabrechnung 15% der Kosten für Heizung und Warmwasser zurückfordern.

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Vermüllung des Grundstücks Kleinstr/Knappstr. Nordbahnhofstr/ Mittnachtstr. – eine unendliche Geschichte

Eigentlich könnte alles so schön sein… Als ich vor ca. 12 Jahren eingezogen bin, war der begrünte Innenhof ein wichtiges Argument für meine Entscheidung Hohe alte Bäume und ein grosser Rasen, der von den Anwohnern benutzt werden konnte, machten es mir leicht, auf einen Balkon zu verzichten. Damals lag auf dem Grundstück nur sehr selten Müll herum und einmal in der Woche ging jemand durch die Anlage, sammelte auf, was vereinzelt liegen gelassen wurde, und zweimal im Jahr wurden Büsche und Sträucher zurückgeschnitten.

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Wegfall EEG-Umlage zum 1.7. 2022. Deshalb Stromzähler ablesen

Am 1.7. 2022 ist die EEG-Umlage weggefallen. Die Stromlieferanten müssen deshalb ab 1.7. den Kilowattstundenpreis um 4,43 Cent senken.  Ob sie das auch tun, können Sie nur überprüfen, wenn sie bei der Endabrechnung wissen, wie hoch ihr Stromverbrauch bis Ende Juni war und wie hoch ab Juli 2022. Mehr Infos dazu hier. https://www.t-online.de/heim-garten/energie/id_92342122/noch-bis-zum-30-062022-darum-sollten-sie-jetzt-ihren-stromzaehler-ablesen.html Deshalb unbedingt so schnell wie möglich den Stromzähler abfotografieren und/oder den Zählerstand aufschreiben. Wir empfehlen ohnehin regelmäßig die Zählerstände abzulesen. Dafür haben wir ein Formular entwickelt. Es ist hier abrufbar. https://mieterinitiativen-stuttgart.de/wp-content/uploads/sites/24/2022/01/Verbrauchserfassung2022.pdf

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MieterInnenversammlung der VONOVIA-Mieterinitiative Region Stuttgart am Samstag 16.7.2022 um 15.00 Uhr im Gewerkschaftshaus Stuttgart

Die VONOVIA hat angekündigt, dass die Mieten künftig stärker steigen werden. Außerdem will die VONOVIA nachts die Heizungen auf 17 Grad absenken. So sollen die Heizkostensteigerungen begrenzt werden, damit Spielraum für Mieterhöhungen zur weiteren Profitsteigerung bleibt. MieterInnen müssen sich auf noch härtere Zeiten einstellen. In keinem Fall, soll bei den Dividenden gekürzt werden. MieterInnen müssen sich weiter zusammenschließen und sich gemeinsam gegen Mietabzocke und explodierende Energiekosten wehren.

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