Mietobergrenzen 2019/20 für Hartz-IV-Empfänger*innen in Stuttgart
Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat für 2019/2020 neue – viel zu niedrige – Obergrenzen für Hartz-4–Empfänger*innen festgelegt. Falls das Jobcenter ihnen ihre Miete nicht mehr voll erstatten will, weil die Mietobergrenze überschritten ist, wenden Sie sich an uns: info@mieterinitiativen-stuttgart.de oder noch besser an die kostenlose Beratung durch BASIS. Siehe weiter unten.
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