Fehlender Wärmemengenzähler: MieterInnen dürfen 15% der Heiz- und Warmwasserkosten kürzen
Seit 2014 muss die Wärmemenge für das Warmwasser bei Zentralheizungen mit Warmwasserbereitung mit einem Wärmemengenzähler gemessen werden. Uns sind Häuser bei der SWSG, der VONOVIA und der Flüwo bekannt in denen diese Wärmemengenzähler fehlen. MieterInnen können deshalb bis ein Jahr nach Erhalt der Heizkostenabrechnung 15% der Kosten für Heizung und Warmwasser zurückfordern.
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