Fehlender Wärmemengenzähler: MieterInnen dürfen 15% der Heiz- und Warmwasserkosten kürzen

Seit 2014 muss die Wärmemenge für das Warmwasser bei Zentralheizungen mit Warmwasserbereitung  mit einem Wärmemengenzähler gemessen werden. Uns sind Häuser bei der SWSG, der VONOVIA und der Flüwo bekannt in denen diese Wärmemengenzähler fehlen. MieterInnen können deshalb bis ein Jahr nach Erhalt der Heizkostenabrechnung 15% der Kosten für Heizung und Warmwasser zurückfordern.

Mehr Infos dazu in unserem Flyer

Musterbrief zur Rückerstattung von 15% wegen fehlender Wärmemengenzähler

Im August hatte die SWSG den Stuttgarter Nachrichten gegenüber behauptet, dass überall, wo technisch möglich, Wärmemengenzähler eingebaut seien und nur in zwei Abrechnungseinheiten die Aufteilung der Energie für Heizung und Warmwasser mit  der nicht mehr zulässigen Formel. Jetzt gibt die SWSG in dem Antwortschreiben an die Mieterinitiative zu, dass sie bis Anfang 2022 gar nicht wusste,  wo Wärmemengenzähler fehlen und dort wo sie fehlten, sei der Auftrag erteilt worden, dass welche eingebaut werden. Allen Mietern, bei denen 2020 und 2021 mit Formel abgerechnet wurde, wurde in dem Schreiben an die Mieterinitiative zugesagt, dass sie für 2020 und 2021 automatisch eine Rückerstattung der Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von 15% erhielten.

Diese Zusage gibt es schritlich in einem Antwortschreiben von Aufsichtsrat und SWSG-Geschäftsführung an die SWSG-Mieterinitiative vom 7.12.2022

Wie erkennt man, ob die SWSG einem korrekt die 15% der Kosten für Warmwasser und Heizung erstattet? Die SWSG erstattet die Kosten am unteren Ende der Tabelle mit den Betriebskosten. Das sieht dann so aus:

 

Presseartikel zu Wärmemengenzähler

Hunderte SWSG-Mieter bekommen Geld zurück. STN 18.8.2022

Leserbrief von Mieterbeirat Walter Farkas, veröffentlicht am 29.8.2022

Artikel in den Stuttgarter Nachrichten vom 2. 8.2022