SWSG-Mieterinitiative informiert zum Winterdienst – Januar 2017
Winterdienst Mieter der SWSG bezahlen viel Geld für Winterdienst. Trotzdem wird dieser Dienst nach unseren Erfahrungen oft nicht vorschriftsmäßig durchgeführt. In Stuttgart müssen Gehwege von Montag bis Freitag bis 7.00 Uhr, Samstags bis 8.00 Uhr und Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr geräumt sein. Bei Schneefall muss bis abends um 21.00 Uhr geräumt werden. Für jedes Hausgrundstück muss ein Zugang zur Straße von einem Meter Breite geräumt werden. Wenn der Winterdienst nicht vorschriftsmäßig vorgenommen wird, begeht die SWSG eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500 Euro Bußgeld bestraft werden kann. In den letzten Jahren hat es bereits einige Unfälle gegeben […]
Weiterlesen