Festlegung auf Energieversorger im Mietvertrag ist unzulässig. VONOVIA rudert zurück
Die VONOVIA hat viele Gesellschaften gegründet, die sie als Dienstleister für die Wohnungsbewirtschaftung einsetzt und die Mieter mit überhöhten Kosten dafür abzockt. Das ist Teil ihrer Profitmaximierungsstrategie. Inzwischen hat die VONOVIA auch eine Firma zur Energielieferung gegründet und schreibt im Mietvertrag fest, dass der Mieter über diese Gesellschaft seine Energie beziehen muss. Das ist illegal.
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