Müll und andere Zustände in den SWSG-Häusern im Rotweg in Zuffenhausen

„Wir als Geringverdiener dürfen zukünftig nur noch für die SWSG arbeiten gehen, weil wir mehr und mehr für irgendeinen Blödsinn bezahlen sollen, für den die SWSG nicht in der Lage ist, eine Lösung zu finden. Wir sind gerade auf 180!“ (mail einer Mieterin aus Rot  vom 29.3.2019 an die SWSG-Mieterinitiative). Seit langem schwelen in den SWSG-Häusern am Rotweg 144 – 154  die Probleme. Hauptsächlich mit Dreck und Müll. Zuletzt brauchte es drei Wochen, um einen Sperrmüllberg, der den Gehweg unpassierbar machte, zu beseitigen.

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SWSG: Von wegen gepflegter Zustand der Grünanlagen

Die SWSG kassiert von ihren Mieter*innen überdurchschnittlich hohe Betriebskosten. Auch für Gartenarbeiten. Fachpersonal kostet eben Geld, könnte die Erklärung sein. Aber leider rücken die Gartenbaufirmen offensichtlich oft nicht mit Fachpersonal an. Ungeschultes Personal wird schlechter bezahlt. Das bringt den Firmen mehr Profit. Vor einigen Jahren beschwerte sich bei uns ein Mieter aus Stuttgart-Ost, dass die Gartenbaufirma seine Pfingstrosen vor dem Haus vor dem Blühen abrassiert hat. Aus Stammheim berichtet uns ein Mieter wie ein von der SWSG beauftragtes Rollkommando in Pflanzstreifen Tabula Rasa macht. Gartenarbeiten Stammheim

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Keltersiedlung – Treffen am Samstag, 23.03.2019, AWO Zuffenhausen

Es ist traurig und beschämend, dass inzwischen fast alle Keltersiedlungsbewohner*innen ihre Heimat verlassen und an fremden Orten wieder Fuß fassen mussten. Die Bäume sind gefällt, das kleine Paradies ist zerstört, die langjährige Heimat ein Haus ohne Fenster. Was bleibt, sind Erinnerungen und eine große Kraftanstrengung, sich in der neuen Umgebung einzugewöhnen.

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Modernisierung: Austausch von Gasherd durch Elektroherd und Etagenheizung durch Zentralheizung muss nicht geduldet werden

SWSG, VONOVIA und andere Vermieter versuchen den Austausch von Gasetagenheizungen durch Zentralheizungen und den Austausch von Gasherden durch Elektroherde als Modernisierung durchzudrücken. Es gibt inzwischen zwei Landgerichtsurteile, nach denen diese Maßnahmen von den Mietern nicht geduldet werden müssen, weil sie zu keiner Energieeinsparung führen.

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